Verhandlung am Dienstag
Den Fall überprüft hat eine Abteilung des Landeskriminalamtes in Nürnberg, wie in solchen Fällen üblich. Am nächsten Dienstag steht der Polizist vor dem Amtsgericht Bayreuth. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, ohne Warnung, einfach so, gegen mehrere der etwa 80 Fans Pfefferspray eingesetzt zu haben.
Ob das harte Vorgehen gerechtfertigt war, soll die Verhandlung zeigen. „Die Beweise dürften ergeben, dass es gerechtfertigt war für Polizei, Autofahrer und Fußgänger“, sagt sein Verteidiger Dieter Widmann aus Bamberg. Der Staatsanwalt hält es für unverhältnismäßig.
Ob Polizisten „unmittelbaren Zwang“, also etwa Pfefferspray oder Schlagstock einsetzen dürfen, regelt das Polizei-Aufgabengesetz ab Artikel 77. Pfefferspray gilt als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“. Dies muss laut Gesetz von einem Vorgesetzten angeordnet werden und darf die Menschenwürde nicht verletzen.
Weiter heißt es in dem Gesetz: „Unmittelbarer Zwang ist vor seiner Anwendung anzudrohen.“ Nicht angedroht werden muss die Maßnahme, wenn „die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist“. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnte G. dienstrechtliche Probleme bekommen.
G. ist eine eher schillernde Persönlichkeit. Unter dem Künstlernamen Chris van Varenberg ist er Schauspieler, er schreibt auch. Er schlüpfe gern in andere Rollen, sagte er vor etwa zwei Jahren dem Portal Nordbayern. Allerdings müssen sie zu ihm passen.
In einem Film auf dem Portal Youtube ist er in Action zu sehen: als Ritter.