Zwei Wochen lang habe er Schmerzen gehabt, sagt der 28-Jährige, der eine Gehirnerschütterung und Prellungen erlitten hatte, auf Nachfrage des Staatsanwalts Roland Köhler. Einen Anwalt habe er sich genommen, "weil das Ganze nicht so einfach für mich war. Und falls körperlich was bleibt". Von Tritten, sagt Anwalt Schwemmer, stünde in dem ersten Schreiben des Anwalts des Opfers nichts, "heute kommt er aber mit Tritten". Was die Frage nahelege, dass das Opfer wolle, dass der Täter bestraft werde. Was der 28-Jährige aber verneint.
Zeugen haben wenig gesehen
Zwei Zeugen des Vorfalls, die vom Geschrei auf der Straße aufgewacht sind oder zufällig in dieser heißen Nacht aus dem Fenster geschaut haben, können nicht mit Sicherheit sagen, ob der 29-Jährige seinem Kontrahenten gegen den Kopf getreten habe. Ein Zeuge berichtet von einem oder zwei Fußtritten gegen den Oberkörper des noch stehenden Mannes. Der andere von "zwei bis drei Schlägen" in Richtung des bereits liegenden Opfers.
Scharmützel um die Zeugin
Ein verbales Scharmützel liefern sich Schwemmer und Richter Meyer um die Verlobte des Angeklagten. Schwemmer rügt Meyer wegen seiner Fragen, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Verlobung nahelegten. Meyer sagt, er wundere sich, dass die Zeugin sich von einem Anwalt habe beraten lassen, ob sie vor Gericht aussagen müsse. Die 29-Jährige macht schließlich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Ob der Täter seinem Opfer mit dem Fuß getreten hat, soll am 18. März geklärt werden. Bis dahin soll ein Zeuge, der sich beruflich im Ausland aufhält, erneut geladen werden. Die Verteidigung hält den Zeugen für wichtig. Richter Meyer hat Zweifel: Schon in seiner ersten Aussage habe der Zeuge nicht mit Bestimmtheit sagen können, ob es Tritte gegeben habe.