Das vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordnete Verbot offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots, das die Bundesregierung gesetzlich festschreiben will, ist nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof unzulässig: Geschäfte, Bars oder Hotels mit ungesichertem WLAN-Netz sollen nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haften. Nationale Gerichte dürften zwar eine Lösung des Problems verlangen, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-484/14). Allzu weitreichende Auflagen hält er aber nicht für zulässig, beispielsweise eine bereits diskutierte Identifizierungspflicht für WLAN-Nutzer und eine anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen sei unverhältnismäßig und ineffektiv.