Der BJR sieht im Besuch von Schwimmbädern, Spaßbädern und Badeseen einen wichtigen Bestandteil der Jugendarbeit in Bayern. „Obgleich der Besuch eines Schwimmbades zweifellos immer mit gewissen Gefahren verbunden sein wird, sollten sich Jugendverbände durch dieses Urteil nicht verunsichern lassen“, teilt der Bayerische Jugendring mit. Wenn die Aufsichtspflicht vor und während des Badeausflugs eingehalten und das Geschehen mit „stetiger Wachsamkeit vor Ort“ begleitet werde, bleibe der Schwimmbadbesuch „weniger ein juristisches Wagnis, als vielmehr ein Freizeitspaß für groß und klein“.
Schriftliche Einverständniserklärung
Zwingend erforderlich sei, so der BJR, sich im Vorfeld mit den Eltern abzusprechen. Diese müssten ausdrücklich ihr Einverständnis erklären. Eine vorformulierte, schriftliche Einverständniserklärung sei auszuteilen und unterschrieben an den Jugendleiter zurückzugeben. Gehe es in „kein gewöhnliches Freibad oder Hallenbad“, wie ein Wellen- oder Seebad, sei hierüber ebenso zu informieren. „Die Eltern müssen wissen, worauf sie sich einlassen.“ Aber genauso die Betreuer: Sie sollten „eine Art Schwimmtest“ organisieren und sich nicht auf die Angaben der Kinder verlassen.
„Ehrenamt ist toll, aber wir müssen uns gut vorbereiten“, sagt daher Ziegler. Das gehe nur mit regelmäßigen Schulungen und der Wiederholung des Erste-Hilfe-Kurses. „Ein Restrisiko bleibt aber immer“, sagt Ziegler. „Wir müssen noch an ein paar Stellschrauben drehen, dann können wir weiterhin beruhigt schlafen.“ Die verurteilte Betreuerin tut Ziegler leid. Auch andere hätten Verantwortung für das Geschehen. „Wir wollen den Ehrenamtlichen den Spaß und die Freude an der Arbeit wieder zurückbringen.“
Bronze-Abzeichen besser als Seepferdchen
Der Rettungsschwimmerverband sagt, ein sicherer Schwimmer sei nur, wer mindestens das Schwimmabzeichen der Stufe Bronze nachweisen könne. Für das Schwimmen in Freigewässern oder im Meer seien die Anforderungen höher und das Silberabzeichen nötig. Damit ist er strenger als der Bayerische Jugendring. Ein Jugendleiter müsse ständig am Beckenrand präsent sein, bei mehreren Becken bedürfe es mehrerer Aufsichtspersonen. Man dürfe sich nicht auf die Beschäftigen der Bäder verlassen – und auch nicht nur auf die Angaben der Kinder und Eltern.
Letzteres geht Ziegler zu weit: „Wem können Sie denn dann vertrauen?“ Die Tipps des BJR hält er für „pragmatischer und praktikabler“. Letztendlich sei immer der Einzelfall entscheidend.
Regelmäßige Schulungen
Der Kreisjugendring Bayreuth schult ebenfalls regelmäßig die Jugendleiter. Erst vor Kurzem haben Silke Berner, und Rainer Nürnberger zur Aufsichtspflicht zum Jugendschutz und zu Versicherungsfragen informiert. Darüber hinaus organisiert der Verband ein Treffen der gemeindlichen Jugendbeauftragten. Das sind häufig Gemeinderäte, aber auch Personen, die vom Gemeinderat zu ehrenamtlichen Jugendbeauftragten gewählt werden. Dieses Treffen findet mindestens einmal im Jahr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes statt, das nächste Mal am 19. Juni.
Mit Blick auf das Kulmbacher Urteil sollen diesmal auch die Jugendverantwortlichen der Verbände, das sind die Vertreter der Vereine, die Jugendarbeit anbieten, dazu eingeladen und informiert werden.