Firmenchef aus Pottenstein: Es tut mir leid - Richter fehlt Einsicht und Reue Angeklagter Bauunternehmer übernimmt Alleinverantwortung

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Am fünften Verhandlungstag gegen ein Bauunternehmen aus dem Raum Pottenstein, hat jetzt der 64-jährige Hauptangeklagte das erste Mal sich geäußert. Foto: dpa Foto: red

„Es tut mir leid.“ Am fünften Verhandlungstag gegen ein Bauunternehmen aus dem Raum Pottenstein wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs vor dem Hofer Landgericht äußerte sich erstmals der Hauptangeklagte und Firmenchef.

 
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Zuvor hatte sein Verteidiger eine Erklärung verlesen, ebenso die Verteidiger der beiden mitangeklagten Geschäftsführer. „Ich muss im Nachhinein eingestehen, dass ich Ende Februar 2010 die finanzielle Schieflage der Firma falsch eingeschätzt habe. Ich hätte eher einen Steuerberater ins Boot holen sollen. Ich war 2010 der Alleinverantwortliche“, so der 64-Jährige. Zu diesem Zeitpunkt habe der Auftragsbestand noch bei acht Millionen Euro gelegen. Die Schieflage sei entstanden, weil Mitarbeiter noch Verträge rausgeschickt haben und verlangte Bürgschaften nicht realisiert werden konnten.

Löhne und Sozialabgaben wurden gezahlt

Zum Geschäft mit einer Wohnanlage in Speichersdorf, in dessen Zusammenhang der Betrugsvorwurf angeklagt wird, sagte der Angeklagte, die Firma habe die Anlage für 270 000 Euro gekauft, der Sanierungskostenanteil habe bei gut 205 000 Euro gelegen. Die Firma habe dann noch knapp 45 000 Euro Gewinn draufgeschlagen und die Immobilie für 500 000 Euro verkauft. Der Bauunternehmer bestätigte die Erklärung seines Verteidigers, dass er bereits Anfang 2010 von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit hätte ausgehen können. Es wurden noch 1,6 Millionen Euro an Lastschriften sowie Löhne und Sozialabgaben gezahlt. Außerdem habe er noch die Hoffnung auf eine offene Zahlung in Höhe von 1,8 Millionen Euro von einem Bauträger für ein Projekt in Nürnberg gehabt. Davon habe er aber seinem Sohn und Geschäftsführer nicht alles erzählt. „Ich gestehe, dass ich Fehler gemacht habe“, so der Firmenchef gestern.

Ähnlichen Tenor hatten auch die Erklärungen der beiden Geschäftsführer. Die krisenhafte Situation habe sich für den Sohn nicht abgezeichnet, zumal er Anfang 2010 bis nach Insolvenzantrag im Juni krankgeschrieben war. Der Verteidiger ergänzte noch, dass der einstige Anwalt der Baufirma dann zu dem Nürnberger Bauträger in gleicher Funktion gewechselt habe. Die Auflistung des Insolvenzverwalters der noch offenen Forderungen bezeichnete er als zu groß. Der Verteidiger des zweiten Geschäftsführers gab an, dass sein Mandant keinen Anstellungsvertrag hatte und auch nicht entsprechend bezahlt wurde. Er habe vielmehr Rechnungen für seine Leistung ausgestellt. Von der drohenden Insolvenzverschleppung habe er nichts gewusst, sonst hätte er auch nicht den Geschäftsführerposten angenommen. Sein Mandant habe keine Veranlassung gehabt, in den Geschäftsbetrieb einzugreifen.

Freiheitsstrafe steht im Raum

„Wir wollen keine Erklärungen, die nicht stimmen“, reagierte der Vorsitzende Richter Matthias Burghardt ungehalten auf die Äußerungen. Das seien nicht die Erklärungen, auf die man gewartet habe. An den Hauptangeklagten richtete er: „Damit könnten Sie sich die Tür zur Bewährung zugemacht haben.“ Wenn der Angeklagte etwas für sich erreichen wolle, dann nicht mit dieser Methode. „Es fehlt die Einsicht!“, so Burghardt. Die Erklärung sei keine Vorausleistung für ein Zugeständnis. „Die Kammer wird die Hand nicht weiter reichen. Sollten Sie verurteilt werden, steht die Freiheitsstrafe im Raum“, sagte er zum Hauptangeklagten. Erklärungen, die lange Beweisaufnahmen nach sich ziehen, würden nicht zählen, so der Richter zu den beiden Geschäftsführern. Man werde aber keine Zeugen zu einem Gesamtkomplex laden, sondern nur zu konkreten Beweisthemen.

Der Verteidiger des Geschäftsführers zeigte sich von den Worten des Richters befremdet. „Ich rate meinem Mandanten nicht zu einem falschen Geständnis, nur damit das Gericht hört, was es will.“ Für ihn kämen Schuldeinsicht und Reue deutlich rüber.

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