Beim Haspo Bayreuth werden die Allergene in den Kuchen und den Würstchen, die bei Spielen verkauft werden, trotzdem gekennzeichnet. „Der Metzger hat die Informationen im Laden hängen, die hängen wir auch aus und die Sache ist erledigt“, sagt Vorstand Andreas Berghammer. Dass der Verein, per definitionem kein „Lebensmittelunternehmer“, das gar nicht müsste, ist ihm egal: „Wenn mal was ist, haben wir Sicherheit und ersparen uns möglicherweise viele Probleme.“
Die Verordnung im Überblick
Die Lebensmittel-Informationsverordnung regelt nicht nur die Kennzeichnung loser Ware (tritt am 13. Dezember in Kraft), sondern auch die Kennzeichnung verpackter Lebensmittel (tritt am 13. Dezember 2016 in Kraft). Auf der Verpackung muss dann verpflichtend zum Beispiel angegeben werden, welche Zusatzstoffe und Allergene im Produkt enthalten sind, wo es herkommt und wie viele Kalorien, wie viel Zucker und wie viel Fett es enthält. Die Schrift muss mindestens 1,2 Millimeter groß sein. An der Verordnung gibt es viel Kritik: Die Schriftgröße sei zu klein, die tatsächliche Herkunft würde verschleiert und die notwendige Ampel-Kennzeichnung für ungesunde Stoffe wie Fett oder Zucker sei mit dieser Verordnung verhindert worden.