Es gehe nicht um einen einzelnen Abgeordneten, sondern alle Landtagsabgeordneten Neue Runde im Streit um Auskunftspflicht in Verwandtenaffäre

Symbolfoto: Britta Pedersen/dpa Foto: red

Nächste Runde im Streit des Bayerischen Landtags mit dem "Nordbayerischen Kurier": Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) will die gerichtliche Niederlage im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre des Parlaments nicht hinnehmen. Das  Verwaltungsgericht hatte das Landtagsamt dazu verpflichtet, unserer Zeitung Auskunft über das Gehalt der Ehefrau des ehemaligen Bayreuther CSU-Abgeordneten zu geben. Am Montag teilte das Landtagsamt mit, dass es den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anrufen wird.

 
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Landtagspräsidentin Barbara Stamm, die in ihrem Amt zugleich Leiterin der Behörde ist, erklärt: „Die Fragen in diesem Rechtsstreit sehe ich als Grundsatzangelegenheit für den Landtag an. Entsprechend wollen wir eine Grundsatzentscheidung herbeiführen und wenden uns an die nächste Instanz. Gerade weil es nicht nur um einen einzelnen Abgeordneten geht, sondern das Urteil Auswirkungen auf Auskunftsansprüche gegenüber allen Landtagsabgeordneten haben könnte, müssen wir die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen auch höchstrichterlich prüfen lassen.“

Der Bayreuther Abgeordnete Walter Nadler hatte seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden im September 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt. Der Chefredakteur des "Nordbayerischen Kuriers", Joachim Braun, verlangte vom Landtagsamt vergeblich Auskunft über das Gehalt von Nadlers Ehefrau nach dem Jahr 2000, zog vor Gericht und gewann.

Das Verfahren hat das Aktenzeichen  M 10 K 13.4759.

dpa/red

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