Landtagspräsidentin Barbara Stamm, die in ihrem Amt zugleich Leiterin der Behörde ist, erklärt: „Die Fragen in diesem Rechtsstreit sehe ich als Grundsatzangelegenheit für den Landtag an. Entsprechend wollen wir eine Grundsatzentscheidung herbeiführen und wenden uns an die nächste Instanz. Gerade weil es nicht nur um einen einzelnen Abgeordneten geht, sondern das Urteil Auswirkungen auf Auskunftsansprüche gegenüber allen Landtagsabgeordneten haben könnte, müssen wir die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen auch höchstrichterlich prüfen lassen.“