Dies gelang im Jahr 2014. Sein Fall wurde vor dem Landgericht Regensburg nochmal aufgerollt. Mollaths mehrfach erklärtes Ziel war es, vor allem von dem Vorwurf reingewaschen zu werden, er sei wahnkrank gewesen, als er seine Frau misshandelte. Denn er hatte all die Jahre behauptet, er säße zu Unrecht in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie. Zwar hielt das Gericht den Vorwurf für nicht beweisbar, dass er Personen, die in Zusammenhang mit seiner Scheidung standen, die Reifen an den Autos durchgestochen haben soll. Allerdings sah es die Beweise als stichhaltig an, die dafür sprachen, dass Mollath seine Ex-Frau Petra M. nach ihrem Weggang am 12. August 2001 mehrfach geschlagen und getreten hatte. Diese Taten könnte er auch aufgrund einer Wahnkrankheit begangen haben, wofür das Gericht einige Anzeichen sah. Aufgrund dieser Anzeichen durften die Richter eine mögliche Schuldunfähigkeit Mollaths nicht ausschließen. Denn wer im Wahn eine Straftat begeht, kann dafür nicht voll zur Verantwortung gezogen werden. Mollath wurde zwar erneut freigesprochen, war aber mit der Begründung nicht einverstanden – und ging mit seinem neuen Anwalt Adam Ahmed aus München in die Revision. Und scheiterte. Ahmed war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.