Mitte Mai hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der ein Großteil des Werkes nicht weiterverbreitet werden darf. Erdogans Anwalt wolle nun im Hauptsacheverfahren ein Komplettverbot des Gedichts erwirken, berichtete der "Spiegel". Sprenger berufe sich dabei im Wesentlichen auf die Argumente, die er auch schon im Verfügungsverfahren vorgebracht habe, allerdings mit einer Ergänzung: "Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm", sagt Sprenger dem Nachrichtenmagazin.