Die fehlende Untersagungsmöglichkeit gilt laut Landesregierung sowohl für Windenergieanlagen innerhalb als auch außerhalb der im Regionalplan Mittelthüringen vorgesehenen Windvorranggebiete. Die 18 Anlagen außerhalb von Vorranggebieten, für die im Januar Anträge vorlagen, müssten damit gegen die ausdrücklichen Ziele der regionalen Planungsgemeinschaft genehmigt werden, so der CDU-Abgeordnete.
Entscheidung über Gesetzentwurf Ende April?
Seine Fraktion habe dem Landtag deshalb im Februar den Gesetzentwurf zur Steuerung des Windenergieausbaus vorgelegt - er werde im Fachausschuss beraten. Damit soll eine rechtliche Grundlage für eine befristete raumordnerische Untersagung von Windkraftanlagen geschaffen werden. Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten könnten damit zeitlich pausieren.
Gottweiss forderte die rot-rot-grüne Regierungskoalition auf, eine Entscheidung des Parlaments noch in der Landtagssitzung Ende April zu ermöglichen.
Hintergrund ist, dass der Teilplan Windenergie in der Planungsregion Mittelthüringen durch das Oberverwaltungsgericht in Weimar für unwirksam erklärt wurde. Inzwischen liegt laut Gottweiss ein erster Entwurf eines neuen Teilplans vor, der aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage aber keine steuernde Wirkung haben könne. Windkraftstandorte sorgen in Thüringen seit Jahren für heftige Debatten.