Elf Jahre Haft für „monströse Tat“

Polizisten der Bereitschaftspolizei suchen im Schlosspark in Wiesentheid nach Spuren. In dem Schlosspark hatte ein Spaziergänger beim Gassigehen mit seinem Hund eine schwer verletzte 22-Jährige gefunden. Foto: dpa Foto: red

Es waren drei Messerstiche, mit denen ein 20 Jahre alter Mann das Leben seiner Ex-Freundin zerstörte. Seit dem Mordversuch sitzt sie im Rollstuhl. Nun hat das Landgericht Würzburg ein Urteil gesprochen. Der Täter soll lange büßen.

 
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Es nieselte am Abend des 4. Januar 2016. Die Erde im Schlosspark von Wiesentheid, einem kleinen Ort in Unterfranken, war feucht. Ein 20 Jahre alter Mann wartete dort mit einem Messer auf seine Ex-Freundin. Ein Komplize lockte die junge Frau an.

Er wolle mit ihr über ihre Trennung einen Monat zuvor reden, schrieb ihr der 19-jährige Lockvogel auf Whatsapp. Die 23 Jahre alte Frau glaubte das und kam. Am nächsten Morgen sollte sie ein Fußgänger finden, laut Staatsanwalt «mehr tot als lebendig».

Der 20-Jährige wollte - so sagte er es vor Gericht - in dem Park mit seiner fast drei Jahre älteren Freundin reden, sie doch noch einmal umstimmen, die Beziehung weiterzuführen. Nach vier Monaten Prozess vor dem Würzburger Landgericht ist auch klar, wie es weiterging: Die junge Frau lehnte die Versuche ihres ehemaligen Freundes rundheraus ab.

Täter glaubte, seine Ex-Freundin sei tot

Daraufhin zog er sein Messer und stach ihr erst in den Hals, dann in die Schläfe. Schließlich versetzte er seinem Opfer einen - wie er glaubte - finalen Stich in den Nacken. Als er mit seinem Komplizen den Park verließ, habe er geglaubt, seine Ex-Freundin sei tot, sagte er vor Gericht.

Die Richter verurteilten ihn dafür am Donnerstag zu elf Jahren Gefängnis. Es sei eine «monströse Tat» gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Schaller. Noch nach der Tat, zitierte er die Aussage eines Zeugen, habe der 20-Jährige einen Freund beauftragt, sein Opfer im Krankenhaus zu töten. Der Staatsanwalt hatte 14 Jahre Haft gefordert, die Verteidigung sechseinhalb. Ob eine Seite noch gegen das Urteil Revision einlegt, ist offen.

Der 19-jährige Lockvogel muss siebeneinhalb Jahre hinter Gitter. Er stand während der beinahe tödlichen Stiche ein Stück entfernt und beobachtete die Tat voyeuristisch. Er habe schon immer zusehen wollen, wie «so etwas passiert», führte der Vorsitzende aus. Er sei Mittäter bei dem versuchten Mord, habe nicht nur Beihilfe geleistet: «Sein Tatbeitrag war ein Tatbeitrag, ohne den die Tat nicht hätte stattfinden können.»

Das Opfer ist gelähmt und sitzt im Rollstuhl

Das inzwischen 23 Jahre alte Opfer verbrachte die gesamte Tatnacht auf der feuchten Erde des Parks. Erst am nächsten Morgen fand sie ein Fußgänger, der seinen Hund ausführte. «Ob ihr Körper in dieser kalten Winternacht weiterhin funktioniert» sei «lediglich vom Zufall abhängig» gewesen, sagte der Richter.

Daher komme es nicht in Betracht, die Strafe der beiden Täter zu mindern, weil sie überlebt habe. «Die Tat war nahezu vollendet.» Selbst die Verteidiger hatten dem in ihren Plädoyers nicht widersprochen. Beide Täter müssen ihrem Opfer darüber hinaus mehr als 300.000 Euro an Schmerzensgeld und eine monatliche Rente zahlen. Zudem müssen sie sämtliche Arztkosten übernehmen, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden.

Heute ist die junge Frau halbseitig gelähmt und sitzt im Rollstuhl. Sie wird ihr Leben lang auf ärztliche Hilfe angewiesen sein, hatte ihr Anwalt vor Gericht gesagt. Ohne Hilfe eines Pflegers könne sie nicht einmal zur Toilette gehen. «Das Opfer hat lebenslänglich», sagte ein Nebenklagevertreter nach dem Urteil.

dpa

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