Nach Angaben des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer (SPD) fanden in den vergangenen zehn Jahren etwa 170 Heimspiele im Weserstadion statt, von denen neun als Hochrisikospiele eingestuft wurden. Bremen erwarte insgesamt die Begleichung von drei Millionen Euro an zusätzlichen Polizeikosten von der DFL, sagte Mäurer. „Angesichts des Gesamtaufwands halte ich dies für eine angemessene Beteiligung.“
Gebührenbescheid über 400.000 Euro nach Derby zwischen Bremen und HSV
Die Neuregelung in Bremen war 2014 erlassen worden. Demnach müssen die Veranstalter bei gewinnorientierten Großveranstaltungen unter Umständen für höhere Polizeikosten aufkommen - nämlich dann, wenn voraussichtlich mehr als 5000 Menschen zusammenkommen und erfahrungsgemäß Gewalt zu erwarten ist, so dass mehr Polizeikräfte eingesetzt werden müssen. Zur Berechnung der Gebührenhöhe werden von den Ausgaben die durchschnittlichen Kosten für ein mit weniger Risiko behaftetes Grün- oder Gelbspiel abgezogen.
Den ersten Gebührenbescheid über mehr als 400.000 Euro schickte die Bremer Polizei der DFL nach dem Nordderby zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV im April 2015. Die DFL klagte dagegen, hatte aber keinen Erfolg. 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass es grundsätzlich rechtmäßig sei, wenn der Profifußball an Mehrkosten für Polizeieinsätze beteiligt werde.
Unter anderem gegen diese Entscheidung sowie gegen die Regelung an sich richtet sich die Verfassungsbeschwerde der DFL. Sie argumentiert damit, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei und vom Staat bezahlt werden müsse. Für den erhöhten Aufwand bei Risikospielen seien einzelne Störer verantwortlich und nicht die Organisatoren.
Werder-Geschäftsführungsmitglied Brauer: Gebühr „unfassbar schmerzhaft“
Nur im Stadion übe der Veranstalter sein Hausrecht aus und könne beispielsweise gewalttätigen Fans den Zugang verwehren, argumentierte der DFL-Bevollmächtigte Wolfgang Ewer vor Gericht. Bei Problemen außerhalb des Stadions habe er keine Möglichkeiten. Auch die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Klub besonders von der Polizeiarbeit profitiere, ziehe nicht: Der Schutz der Bremer Innenstadt sei keine besondere Leistung gegenüber dem Verein. Außerdem sei der Mehraufwand bei Risikospielen nicht genau abzugrenzen, hieß es weiter von der DFL.
Sie hatte nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2019 die Gebührenbescheide beglichen, die Rechnung aber teilweise an den Verein weitergereicht. Für Werder Bremen beklagte nun dessen Geschäftsführungsmitglied Tarek Brauer, dass die Gebühr „unfassbar schmerzhaft“ sei. Der zweite Teil der Rechnung sei zwar bis zur Entscheidung aus Karlsruhe gestundet, Werder sei aber wirtschaftlich nicht so stark wie manch andere Bundesligavereine.
Ein Urteil sollte am Donnerstag noch nicht fallen. Wenn es in voraussichtlich einigen Monaten kommt, könnte es richtungsweisend sein. Denn auch in anderen Bundesländern wird immer wieder darüber nachgedacht, den Profifußball an höheren Kosten für Polizeieinsätze zu beteiligen.
Die Karlsruher Entscheidung werde „die festgefahrene Situation grundlegend verändern“, sagte Innensenator Mäurer. Würde die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, „werden sich auch andere Länder für eine Kostenbeteiligung entscheiden.“