Eichendorffring: Fünf Jahre Ruhe

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Mit Plakaten hatten die Anwohner am Eichendorffring auf ihre Sorgen um die Grundstücke aufmerksam gemacht. Jetzt hat der Stadtrat entschieden, die Grundstücke bis Mitte 2023 erst einmal nicht zu verkaufen. Foto: Archiv/Andreas Harbach Foto: red

Vorläufiges Ende eines für Bayreuth in dieser Form wohl einmaligen Vorgangs: Der Stadtrat hat sich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am Mittwoch dafür ausgesprochen, die Grundstücke am Eichendorffring vorerst nicht zu verkaufen. Damit folgte der Stadtrat der Empfehlung des Hauptausschusses.

 
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Die Vorgeschichte habe das Thema zu einem einmaligen Vorgang gemacht: Als im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass die Stadt die Flächen zum Verkauf angeboten hatte, hatte nicht nur ein Investor Interesse an den Grundstücken am Eichendorffring bekundet – auch die Eigentümer der benachbarten Wohnhäuser hatten der Stadt ein Angebot unterbreiten dürfen. Nach Protesten hatte der Stadtrat den Eigentümern und Anwohnern der Wohnanlage diese Möglichkeit eingeräumt. „Die Anwohner haben der Stadt ein bemerkenswertes Angebot gemacht mit dem Ziel, die Grundstücke als Grünfläche zu erhalten“, sagte der berufsmäßige Stadtrat und Rechtsreferent Ulrich Pfeifer am Mittwoch im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung.

Berufsmäßiger Stadtrat Pfeifer: Stadt wurde nicht vor Schaden bewahrt

Der Klarstellung, sagte Pfeifer, bedürfe die Berichterstattung über die Angelegenheit Eichendorffring im Hauptausschuss in einem wichtigen Punkt: „Die Stadt ist weder von Dritten, Vierten oder Fünften vor Schaden bewahrt worden.“ Bereits Anfang Mai vergangenen Jahres habe die Stadt sich an die Regierung von Oberfranken wegen der Grundstücke gewandt, die Eigentümergemeinschaft ihrerseits habe sich erst am 27. Mai an die Stadt gewandt mit dem Anliegen, ein Angebot abgeben zu könne für die betroffenen Grundstücke. „Das hat nicht das Geringste miteinander zu tun.“

Verkauf wäre teuer geworden

Fakt sei, sagte Pfeifer, dass die Grundstücke, an die die Stadt im Zuge eines Grundstückstauschs gekommen war, „dem Städtebauförderrecht“ unterliegen. Auch wenn die Grundstücke, wie Pfeifer auf Nachfrage von Karsten Schieseck (BG) sagte, „nie unmittelbar Gegenstand von Fördermitteln waren, nur höchst mittelbar“, eben durch den Tausch. Da die Zweckbindungsfrist bis Ende Juni 2023 laufe, könnten die Grundstücke aktuell nur mit Verlust verkauft werden, weil die Stadt „zwei Drittel des Kaufpreises zurückzahlen müsste“, wie Pfeifer sagte.

Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, „von Verkaufsabsichten bis zum Ablauf dieser Frist Abstand zu nehmen und das Bebauungsplanverfahren Eichendorffring bis dahin nicht fortzuführen“, schreibt der Pressesprecher der Stadt, Joachim Oppold, am Donnerstag auf Anfrage unserer Zeitung.

Stadtrat wird sich Mitte 2023 wieder damit befassen

Laut Pfeifer soll sich der Stadtrat nach Ablauf der Bindungsfrist im Sommer 2023 wieder mit dem Thema befassen. Wie er auf Nachfrage von Georg Kämpf (BG) sagte, sei der Stadtrat „dann völlig frei in seiner Entscheidung, was er dann macht“. Elisabeth Zagel (SPD), die von Anfang an auf Seiten der Anwohner war, nannte die Entscheidung „eine gute Entwicklung“.

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