Ehrenamt seit eineinhalb Jahren nicht besetzt - Generaldirektion pocht auf das Gesetz Landrat will Archivpflegerstelle streichen

Von Peter Engelbrecht
Auch die Beratung des Stadtarchives Pegnitz - hier Stadtarchivar Andreas Bayerlein - gehört zu den Aufgaben des Archivpflegers im Landkreis Bayreuth. Foto: Ralf Münch Foto: red

Die ehrenamtliche Archivpflege ist in Bayern gesetzlich geregelt. Doch im Landkreis Bayreuth ist die Stelle des Archivpflegers seit mehr als eineinhalb Jahren vakant. Landrat Hermann Hübner (CSU) plant offenbar, dieses Ehrenamt überhaupt nicht mehr zu besetzen. Der frühere Archivpfleger Ruprecht Konrad ist irritiert, die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns nennt die Überlegungen "nicht nachvollziehbar". 

 
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Konrad hatte Landrat Hübner im Oktober 2014 schriftlich mitgeteilt, er werde nach fast zwölfjähriger Tätigkeit sein Ehrenamt aus Alters- und Gesundheitsgrünen niederlegen. Er ist heute 72 Jahre alt.  Seine monatliche Aufwandsentschädigung bezifferte er auf 250 Euro. Ein Nachfolger sei bisher noch nicht gefunden worden, teilt der Pressesprecher des Landratsamtes, Michael Benz, mit. Dies habe keine finanziellen Gründe. Vielmehr werde geprüft, ob die beiden Kreisheimatpfleger mit ihren Stellvertretern und eventuell die drei Kulturlandschaftsbeauftragten  die Aufgaben übernehmen könnten. "Diese Prüfung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen", betont Benz.  

Das gleiche Aufgabengebiet?

Die Bestellung eines Archivpflegers ist klar geregelt. Von einer Übernahme der Aufgaben durch Kreisheimatpfleger beziehungsweise Kulturlandschaftsbeauftragte ist im Gesetz nichts zu finden.  Das Gesetz beziehe sich auf Personen mit geeigneten Orts- und Fachkenntnissen, schließe Heimatpfleger und Kulturlandschaftsbeauftrage also auch nicht aus, meint Benz. Gerade die Aufgabengebiete von Kreisheimat- und Archivpflegern korrespondierten sehr eng.

Zur langen Vakanz teilt das Landratsamt mit, es gebe keine Gesetzesvorgabe, dass unmittelbar nach dem Ausscheiden des Vorgängers ein Nachfolger als Archivpfleger zu bestimmen ist. Es gebe auch keine gesetzliche Verpflichtung, dass Landkreise einen Archivpfleger bestellen müssen. Konrad habe sehr gründliche und umfassende, wertvolle Arbeit für die gemeindlichen Archive geleistet. "Es dürfte in Anbetracht  dringender oder aufgrund aktueller Gegebenheiten nicht aufschiebbarer Aufgaben vertretbar sein, über einen gewissen Zeitraum keinen aktiv tätigen Archivpfleger zu haben", formuliert Benz.

Ein Nachfolger wäre da

Er habe bereits einen kompetenten Nachfolger vorgeschlagen, erläutert Konrad. Im Sinne einer ausreichenden Archivpflege im Flächenlandkreis Bayreuth mit 33 Kommunen sei es geboten, eine ehrenamtliche Kraft allein für diese Aufgabe zu haben. In etlichen Gemeinden gebe es aufgrund von personeller Überforderung Probleme mit der Archivpflege. Diese sei eine Pflichtaufgabe von Landkreisen und Kommunen, die im Gesetz geregelt sei. "Ein Archivpfleger kann sich voll auf seine Aufgabe konzentrieren, von einem Heimatpfleger ist das nicht zu schaffen", betont Konrad.

Kontakte mit Schulen und Vereinen

Im bayerischen Archivgesetz heißt es in Artikel 5: "Die staatlichen Archive werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ... von ehrenamtlichen Archivpflegern unterstützt." In einer Bekanntmachung des Bayerischen Innen- und Kultusministeriums zum Vollzug des Bayerischen Archivgesetzes werden die Aufgaben der Archivpfleger beschrieben: Sie sollen Gemeinden in allen Fragen des kommunalen Archivwesens beraten, etwa wenn Archivräume geschaffen werden oder entbehrliche Unterlagen ausgesondert und über ihre Archivierung oder Vernichtung zu entscheiden ist. Der Archivpfleger soll auch Kontakt zu örtlichen Geschichtsvereinen, Heimatvereinen, Volkshochschulen oder Schulen halten. "Die Arbeit kann nicht so nebenbei gemacht werden", verdeutlicht Bernhard Grau, der stellvertretene Leiter der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns in München. Von einer Übertragung der Aufgaben hält Grau nichts, "Heimatpfleger haben genug andere Aufgaben". Die Generaldirektion habe Landrat Hübner schon dreimal angeschrieben und um Bestellung eines neuen Archivpflegers gebeten. Die Anfragen seien nicht beantwortet worden. Grau nennt die Pläne "nicht nachvollziehbar".

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