Drei Jahre für 18-Jährigen, weil er eine 100-Jährige im Heim erstickt hat Todespfleger muss hinter Gitter

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Sebastian S. (18) kurz vor der Gerichtsverhandlung. Zwei Beamte bringen ihn in den Gerichtssaal. Foto: Lapp Foto: red

Drei Jahre muss Sebastian S. hinter Gitter. Dieses Urteil fällte das Jugendgericht in Bamberg. Der heute 18-Jährige hatte im Juni vergangenen Jahres als Praktikant eine 100-jährige Patientin mit einem Kissen erstickt. Weil sie es sich mehrmals von ihm gewünscht hatte.

 
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Tötung auf Verlangen, ein Versuch, acht Fälle des Diebstahls –wie angeklagt, so wurde Sebastian verurteilt, bestätigte ein Sprecher des Gerichts. Das Geständnis habe sich strafmildernd ausgewirkt.

Frau war "Lieblingspatientin"

Der Angeklagte hatte die Taten gestanden, bereits kurz nachdem er sie begangen hatte. Als Praktikant hatte er außerdem immer wieder Geld von seinen Kollegen gestohlen, insgesamt 600 Euro, auch an dem Tag, als er Maria F., die 100-jährige Frau erstickte. Er drückte ihr ein Kissen auf den Kopf, bis sie aufhörte zu atmen. Und es war bereits das zweite Mal. Tag zuvor war sein erster Versuch fehlgeschlagen, die Frau hatte überlebt. Dabei war sie seine „Lieblingspatientin", wie viele bezeugten.

Sebastian galt als schwieriges Kind. Er war der Außenseiter in der Akademikerfamilie, konnte den Ansprüchen des Elternhauses nicht genügen. Die beiden jüngeren Schwestern gehen beide aufs Gymnasium, er schaffte nur die Hauptschule. Er geriet an die falschen Freunde, wurde wegen Diebstahls und Sachbeschädigungen vorbestraft. Die Polizei soll häufig wegen ihm in der Schule gewesen sein. Im Seniorenheim St. Elisabeth in Scheßlitz machte er ein Praktikum, weil er sehen wollte, ob er sich für den Beruf eignet. Es zeigt sich schnell, dass er überfordert war.

Opferangehörige äußern sich positiv

Am heutigen Verhandlungstag hatten sich sogar die Angehörigen des Opfers positiv über Sebastian geäußert. Sie halte ihn nicht für einen eiskalten Killer, sagte die Nichte der alten Frau. Er habe sie nicht aus Mordlust erstickt, sondern aus Naivität. Auch die Betreuerin von Maria F. nannte als mögliche Beweggründe Dummheit oder Naivität. Wenn einer sagt, „springt", dann springt er.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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