Diesel: Gericht watscht Staatsregierung ab

Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU). Foto: Peter Kneffel/dpa Foto: red

Das Verwaltungsgericht München hat den Freistaat Bayern zu einem Zwangsgeld von 4000 Euro verurteilt, weil er kein Diesel-Fahrverbot in München plant. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Freistaat zur Planung verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert bald eingehalten werden könne.

 
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Dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte, sei völlig neu «und auch ein Unding», kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl am Montag. Den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) deshalb in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt, lehnte die Kammer jedoch ab.

Die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die rechtliche Zulässigkeit von Fahrverboten werde auch erst Ende Februar erwartet.

dpa

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