Einstimmig segnete das Gremium auf Vorschlag von Bürgermeister Harald Wich dem rückwirkend ab 1. Januar 2015 geltenden Vertrag ab. Damit wurden jahrelange Auseinandersetzungen beendet, die Ende 2015 ihren Höhepunkt in der Kündigung der aktuell seit 2007 geltenden Zweckvereinbarung mit einer darin festgeschriebenen zweijährigen Kündigungsfrist zum 31. Dezember 2017 von Waischenfelder Seite hatte.