Kündigungen nach dem Thermenbrand in Fichtelberg waren rechtens Erster Sieg für Steinhart

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Der Rechtsstreit, ob die Kündigungen nach dem Brand der Therme Fichtelberg rechtens waren, ist in der ersten Runde gut für Badbetreiber Heinz Steinhart ausgegangen.

 
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Die Kündigungen seien rechtens, weil ihm nicht zuzumuten gewesen sei, seine Mitarbeiter so lange zu bezahlen, bis eine neue Therme stehe. Das Endurteil des Arbeitsgerichtes in Bayreuth wurde gestern bekannt.

Badbetreiber Heinz Steinhart betrachtet dies als einen „juristischen Erfolg“, aber als eine „Katastrophe für die Mitarbeiter“. Ohne die „Verhinderung“ der Gemeinde stünde das Bad jetzt schon und die Mitarbeiter wären wieder in Lohn und Brot. „Jetzt sollen die doch die Mitarbeiter bezahlen“, sagte er.

Aber selbst wenn der Wiederaufbau „nur“ ein Jahr gedauert hätte – Steinhart hätte kündigen dürfen. „Die Betriebsstilllegung ist der Kündigungsgrund“, sagte Friedrich Schütz, Direktor des Arbeitsgerichts. Es sei erwiesen: Steinhart habe den „Kündigungsentschluss“ getroffen. Allerdings hätte die Kündigung „moralischer“ ablaufen können, räumte ein Verfahrensbeteiligter ein. Rechtlich sei sie einwandfrei.

Kathrin Glaser, Anwältin der Mitarbeiter, hatte schon angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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