Ja, nichts bringt das Gastgewerbe derzeit so auf die Palme wie die vielfältigen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, sei es Lebensmittelhygiene, Arbeitsmedizin, Infektionsschutz und dergleichen. Nun seien noch zwei weitere dazugekommen, „auch noch Zungenbrecher“, wie die oberfränkische Dehoga-Bezirksvorsitzende Andrea Luger klagt: die sogenannte Lebensmittelinformationsergänzungsverordnung und die Arbeitszeitaufzeichnungsverpflichtung nach dem Mindestlohngesetz. Nach ersterer müssen Betriebe, die nicht verpackte Lebensmittel in den Verkehr bringen, den Gast darüber informieren, welche von 26 allergieauslösenden Stoffen oder Erzeugnissen in den angebotenen Speisen und Getränken sind. „Wer Allergiker ist, wird sich doch nicht darauf verlassen, was auf einer Liste steht, sondern er wird mit dem Küchenchef reden“, zürnt Brandl. In den letzten Jahren habe es eine erfreuliche Hinwendung zur selbst gekochten regionalen Küche gegeben. Jetzt werde der Koch lieber wieder zur sauber deklarierten Fertigpackung für Großverbraucher greifen, ist Brandl überzeugt.