Im April 2015 erlaubte das Landratsamt Bayreuth den Bau auf Eckersdorfer Gebiet. Seit November 2014 gilt in Bayern die sogenannte 10-H-Regel. Demnach muss der Abstand eines Windrads von Wohnungen mindestens zehn Mal so weit sein, wie die Anlage hoch ist. Bei dem 199 Meter hohen Windrädern im Windpark Vogelherd wären das 1999 Meter. Alle Windräder, die nicht bis November 2014 genehmigt waren, müssen diese neue Abstandsregelung berücksichtigen. Andrea Balzer wohnt im Thurnauer Ortsteil Lochau. Sie sagt, nur 800 Meter von ihrem Haus entfernt, entstehe eines der insgesamt acht Windräder. Das Landratsamt Bayreuth hält dagegen: Der Antrag zum Bau wurde bereits 2013 gestellt und man habe schon vor Inkrafttreten der 10-H-Regel einen Vorbescheid erteilt. Balzers Rechtsanwalt Stefan Kollerer bestätigt: „Die Windräder bei Eckersdorf könnten die 10-H-Regel umgehen, die zwei Anlagen bei Thurnau aber nicht.“