Das Verwaltungsgericht entscheidet, ob Rathaus-Mitarbeiterin zu Recht aus dem Beamtenverhältnis gefeuert wurde Die Stadt Pegnitz und der Fall Sylvia Tennert

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Das Verwaltungsgericht Bayreuth entscheidet am Donnerstag darüber, ob die Stadt Pegnitz die Verbeamtung ihrer Mitarbeiterin Sylvia Tennert zu Recht aufgehoben hat. Da sie eine Weiterbeschäftigung als „normale“ Angestellte abgelehnt hatte, wurde sie fristlos vor die Tür gesetzt.

 
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Sie arbeitet seit Wochen wieder im Rathaus - mit deutlich weniger Aufgaben als früher. Nun muss das Verwaltungsgericht darüber befinden, ob die Stadt Sylvia Tennert wieder als Beamtin einsetzen muss. Foto: Archiv Foto: red

Im Rathaus übt man sich im Vorfeld nach wie vor in Stillschweigen. Ganz anders Tennerts Rechtsanwalt Volker Hampel. Er rechnet mit einer sehr umfangreichen Beweisaufnahme. Und geht davon aus, dass man mit seiner Mandantin nicht gerade fair umgegangen ist.

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Der Sachverhalt: Er ist höchst kompliziert, sagt Hampel. Geklärt sei er nicht. Und weil diese Klärung fehlt, habe das Verwaltungsgericht auch – „das war der Hauptgrund“ – seiner ersten Klage stattgegeben und den sofortigen Rauswurf für unwirksam erklärt. Die Verbeamtung wie deren Rücknahme hatte der Stadtrat beschlossen. Anhand der Unterlagen lasse sich nicht eindeutig sagen, was das Gremium ursprünglich wollte. Deshalb ist auch mit einer ganztägigen Verhandlung zu rechnen. Mit vielen Zeugen. Wie Altbürgermeister Manfred Thümmler. Und wie führende Köpfe der Stadtratsfraktionen.

Die Fakten: Sylvia Tennert war im Mai 2011 per Stadtratsbeschluss verbeamtet worden. Als Verwaltungsamtsrätin in der Besoldungsstufe A 12. Dies entspricht dem gehobenen Dienst. Als Volljuristin – qualifiziert für den höheren Dienst – hätte sie aber in der Eingangstufe A 13 (nach neuer Regelung des Beamtenrechts Q 4) übernommen werden müssen. Das konnte sich die Kommune aber nicht leisten. Was Bürgermeister Thümmler auf die Idee brachte, sie zwar in den höheren Dienst, allerdings im Status A 12 einzuordnen. Als man im Rathaus merkte, dass laut Gesetz nach der Ernennung der Beamte zunächst nur Bezüge aus dem niedrigeren Statusamt erhält, also Tennert zunächst nach A 11 besoldet wird – was so gar nicht in Thümmlers Sinn war – bat er den Stadtrat, Tennert rückwirkend zur Verwaltungsrätin zu befördern. Nunmehr bestehen Zweifel, ob damals nicht beabsichtigt war, Tennert als sogenannte „andere Bewerberin“ im gehobenen Dienst aufzunehmen. Dabei hätte jedoch der Landespersonalausschuss zustimmen müssen. Denn wer als Volljurist für den höheren Dienst qualifiziert ist, ist dies nicht automatisch auch für den gehobenen. Der Ausschuss wurde aber nicht gefragt, weshalb die Ernennung rücknehmbar wäre.

So denkt Anwalt Hampel dazu: „Es geht darum, was der Stadtrat wirklich besprochen hat.“ Ob er Sylvia Tennert als Volljuristin in der heutigen Einkommenskategorie Q 4 mit zeitweise abgesenktem Grundgehalt anstellen wollte. Oder eben von Haus aus in der niedrigeren Stufe Q 3 für den gehobenen Dienst. Was wie gesagt nicht statthaft gewesen wäre. Hampel: „Das würde der Landespersonalausschuss auch heute noch ablehnen.“ Nach Sachlage seien beide Varianten möglich. Dass die Kommune einfach die für Tennert schlechtere Alternative angenommen habe, kann Hampel nicht nachvollziehen. „Sie hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen, ich kann das Verhalten des Dienstherrn nicht verstehen.“ Schon gar nicht den sofortigen Rausschmiss mit sofortigem Gehaltsstopp. Wenn man schon glaubte, rund zwei Jahre nach der Verbeamtung handeln zu müssen, hätte man zumindest die gerichtliche Klärung abwarten können. Und selbst wenn sich herausstellen sollte, dass der Stadtrat eine – nicht zulässige – Einstufung in Q 3 beschlossen hat, stelle sich immer noch die Frage, wann die Frist endete, in der man das Beamtenverhältnis noch rückgängig machen konnte.