Bundesregierung will 30er-Zonen jenseits der Wohngebiete leichter ermöglichen Öfter Tempo 30 an Kitas und Heimen

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Tempo-30 Abschnitt in Bischofsgrün Foto: Archiv Foto: red

Die einen fordern sie vehement, die andere verweisen auf deren Nachteile: Tempo-30-Zonen sind umstritten. Am Mittwoch legt Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) im Kabinett in Berlin eine Verordnung dazu vor:

 
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Die Bundesregierung will demnach 30er-Zonen auch jenseits der Wohngebiete leichter ermöglichen – insbesondere in der Nähe von Kindergärten, Schulen oder Altenheimen.

Bisher müssen Kommunen nachweisen, dass es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt, wenn sie Tempo-30-Zonen durchsetzen wollen. Hierfür sollen nun die bürokratischen Hürden gesenkt werden.

Udja Holzschuh, Seniorenbeauftragte der Stadt Bayreuth, nennt einen konkreten Vorschlag für eine Tempo-30-Zone in Bayreuth: der Bereich bei den Supermärkten an der Nürnberger Straße. Das Problem: Die Bewohner des nahe gelegenen Seniorenheims müssen die vielbefahrene Straße überqueren, wenn sie einkaufen gehen. Zwar gibt es in diesem Bereich seit einigen Jahren eine Überquerungshilfe, was aber laut Holzschuh „keine optimale Lösung“ darstellt. „Ich wäre dankbar für eine Lösung, die den Verkehr entschleunigen würde.“ Viele Fahrer, die von der Autobahn kommen, wären in der Nürnberger Straße noch mit relativ hohem Tempo unterwegs.

Skepsis bei Durchgangsstraßen

Peter Hübner, Vorsitzender der Kreisverkehrswacht Bayreuth, sieht den Vorstoß des Verkehrsministers etwas kritischer. Zwar kann sich Hübner Tempo 30 in Wohngebieten immer gut vorstellen, ist jedoch bei Durchgangsstraßen skeptisch. Schließlich müsse der Verkehrsfluss erhalten bleiben. „Ich glaube nicht, dass Tempo 30 für alle Verkehrsteilnehmer ein Vorteil wäre“, sagt Hübner im Gespräch mit dem Kurier. Und verweist auf Studien, denen zufolge Tempo 30 auf Durchgangsstraßen zu einer höheren Verkehrsdichte führt.

Außerdem würde sich dadurch der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge erhöhen.

Die Diskussion um Temp 30 auf einer Durchgangsstraße gab es auch in Gößweinstein (Landkreis Forchheim). Im Februar berichtete der Kurier über den Wunsch einiger Gemeinderäte, Tempo 30 vor der Basilika einzuführen, weil dort Wallfahrer und Touristen auf der Straße laufen. Da es sich dabei um eine Staatsstraße handelt, ist die Gemeinde aber nicht zuständig.

Schutz für Schwächere

In der Regel seien die Abschnitte „auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen“, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Vorlage. Zudem sollen Tempo-30-Anordnungen soweit möglich auf Öffnungszeiten zum Beispiel einer Kita oder Schule beschränkt werden. Dies erhöhe die Einsichtigkeit und die Akzeptanz.

Dobrindt sagte: „Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren brauchen einen besonderen Schutz.“ Vor allem vor Grundschulen, Kindergärten und Altenheimen sei größere Vorsicht geboten. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung sieht keinen Automatismus für Tempo-30-Zonen vor. Nötig bleiben Einzelfallprüfungen. Mit Material von dpa

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