Der juristische Schlusspunkt im Fall der erstochenen Blumenhändlerin Beatrix G. naht womöglich: Sein Mandant werde kein Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Coburg einlegen, wie Strafverteidiger Christian Barthelmes unserer Redaktion am Montagnachmittag auf Anfrage mitteilte. Vor knapp einer Woche hatte die Erste Große Jugendkammer den heute 18-Jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.