Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts Coburg hat am Dienstagvormittag ihr Urteil im Fall der getöteten Blumenhändlerin Beatrix G. gesprochen und den angeklagten 18-Jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge verurteilt. Das Strafmaß der Jugendstrafe beläuft sich auf neun Jahre und sechs Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.