WENIGER ZUCKER IN LEBENSMITTELN UND GETRÄNKEN: Zuckerzusatz in Babytees will Klöckner verbieten. Die Verbraucherschutzminister drängen darüber hinaus bei der Reduktion von Zucker aufs Tempo. Sie fordern die Bundesregierung auf, konkrete Reduktionsziele für Produktkategorien festzulegen, wenn es in den nächsten Monaten zu keinen branchenbezogenen Zielvereinbarungen im Sinne der Gesundheit komme. Sie wollen zudem, dass steuerliche Anreize zur Reduzierung von Zucker in gesüßten Getränken erwogen werden.
LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG UND PLASTIKMÜLL: Nur die Hälfte der Bundesländer will den Groß- und Einzelhandel bei der Lebensmittelverschwendung in die Pflicht nehmen, wie der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte. Einen Beschluss gab es daher nicht. Die VSMK fordert aber die Hersteller und Vertreiber auf, den Einsatz von Kunststoffverpackungen zu reduzieren. Die Bundesregierung werde auch aufgefordert, Forschung und Entwicklung von nachhaltigen Alternativen zu Kunststoffverpackungen voranzutreiben.
VERÖFFENTLICHUNG VON LEBENSMITTELKONTROLLEN: Da der Bund kein einheitliches System einführen wolle, planten die Länder diese auf den Weg zu bringen - möglichst abgestimmt, sagte die Hamburger Senatorin für Verbraucherschutz, Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). "Wir wollen selbst für Transparenz sorgen."
LEBENSMITTEL AUS DER REGION: Dieser Begriff sei unbestimmt und solle künftig transparent formuliert werden, berichtete der Baden-Württembergs Ressortchef Peter Hauk (CDU) aus den Beratungen.
FAKE-SHOPS: Die Minister wollen diese virtuellen Läden künftig stärker kontrollieren, wie Hauk ankündigte. Das Bundesjustizministerium wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Liste von Fake-Shops auf einer Webseite veröffentlicht werden kann. Bei der Registrierung müsse eine Identitätsprüfung eingeführt werden und die Läden bei Verstößen schneller vom Netz genommen werden können.
GRAUER FINANZMARKT: Die Minister hätten sich auch für eine stärkere Regulierung des grauen Finanzmarkts ausgesprochen, sagte Prüfer-Storcks. Dabei müsse auch geprüft werden, ob dieser nicht für Private und Kleinanleger grundsätzlich gesperrt werden solle.