Was dürfen Mieter und Vermieter? Grillsaison bringt auch Streitigkeiten

Alexander Gradl

BAYREUTH. Die Fußballsaison neigt sich langsam dem Ende zu, eine andere Saison erreicht jetzt erst ihren Höhepunkt: die Grillsaison. Auch hier gibt es wie im Fußball Meister und Experten, aber auch Streithähne. Die einen würden am liebsten täglich grillen, andere den Grill wegen der Geruchsbelästigung und anderen Begleiterscheinungen für immer von des Nachbars Balkon oder Terrasse verbannen. Eine Expertin ist auch Julia Hornfeck. Nicht am Grill, dafür aber im Mietrecht. KURIER online hat bei der Rechtsanwältin nachgefragt, wie es um die rechtliche Situation zwischen Mietern, aber auch Mieter und Vermieter bestellt ist.

 
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„Ein eindeutiges Gesetz des Bundesgerichtshofes zu Streitfällen das Grillen betreffend gibt es nicht“, lautet Hornfecks Antwort auf die Frage nach der Rechtsprechung. Wenn ein Fall von Geruchs- oder Lärmbelästigung aufgrund einer Grillparty vor den Richter gehe, würden Einzelfallentscheidungen getroffen.

Verschiedenste Rechtsprechungen

„Es gibt verschiedenste Urteile. In einigen Fällen wurde das Grillen mit Holzkohle untersagt, wohl aber die Benutzung eines Elektrogrills erlaubt. Andere Rechtsprechungen erlauben das Grillen beispielsweise erst in einer Entfernung von 25 Metern zum Haus, wiederum andere nur fünfmal im Jahr und nicht länger als sechs Stunden“, erläutert sie.

Natürlich spiele der gesunde Menschenverstand eine Rolle. Es ginge immer um den Begriff der Zumutbarkeit. So müsse in jedem Fall Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Julia Hornfeck urteilt: „Natürlich ist es unzumutbar, rund um die Uhr den Grill rauchen zu lassen.“

Abmahnungen möglich

Falls der Nachbar sich beschwert, riskiert man Abmahnungen, insbesondere wenn man sich nicht an abgemachte Vereinbarungen hält. „Hat man eine bestehende Hausordnung unterschrieben, in der der Vermieter das Grillen auf dem Balkon ausdrücklich untersagt, so ist man daran gebunden.“

Es gilt aber: Es besteht kein grundsätzliches Grillverbot, genauso wenig wie eine ausdrückliche Grillerlaubnis existiert.

Die Mietrechtsexpertin rät: „Die beste Lösung ist, ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn zu pflegen. Das bedeutet beim Grillen: Bescheid geben, nicht all zu laut und lange feiern und Rücksicht zeigen, wenn auch der Nachbar mal das Fleisch herausholt.“

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