Geldstrafe geht an Kindergärten
Der 54-Jährige muss nun 1800 Euro an zwei Kindergärten zahlen. Erfüllt er die Auflage nicht, wird eine Strafe von 4950 Euro fällig. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 6600 Euro gefordert, der Anwalt Freispruch. «Ihr Verhalten muss geeignet gewesen sein, die Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen», begründet der Richter das Urteil. Das sei der Fall gewesen. «Sie haben mit Sicherheit nicht damit gerechnet, dass das Schild so hohe Wellen schlagen wird», fährt Kastner fort. «Das ist aus meiner Sicht - ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen - auf Dummheit zurückzuführen.»
Per Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Hof eine Geldstrafe für den Mann aus Selb beantragt. Diese wollte der Geschäftsmann aber nicht akzeptieren - warum nicht, ist nicht bekannt. deshalb musste er sich nun vor dem Amtsgericht Wunsiedel verantworten.
Lange Prüfung
Die Prüfung, ob hier ein Fall von Volksverhetzung vorliegt, dauerte lange. Die Behörden nahmen zunächst an, die Sache könnte eventuell auch unter das Hausrecht des Mannes fallen, also dass er selbst entscheiden kann, wen er in sein Geschäft lässt und bedient. Dann hätte aber auch noch der Straftatbestand der Beleidigung vorliegen können.
Empörung deutschlandweit
Das Schild hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Der Mann selbst wollte die Angelegenheit nicht kommentieren und sagte nur: "Ich erkläre momentan noch gar nichts." Stattdessen gab er dem Bürgermeister von Selb, Ulrich Pötzsch, ein Schriftstück, so dass dieser eine Erklärung abgab. Darin hieß es, die Sache habe "keinerlei rassistischen oder rechtsradikalen Hintergrund".
Außerdem später bedauerte der Mann, das Schild aufgestellt zu haben. Er habe einfach nicht nachgedacht.
Freiheitsstrafe für Volksverhetzung
Volksverhetzung kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Die ganze Vorgeschichte lesen Sie hier.