Nicht einverstanden
Auch mit dem Gutachten des zweiten Sachverständigen waren die Verteidiger nicht einverstanden. Hier ging es um eine Immobilie in Speichersdorf, welche die Familie der Baufirma – einer der beiden Geschäftsführer ist der Sohn des Hauptangeklagten – familienintern verkaufte. In der Anklage wird ihm vorgeworfen, diese an seinen Bruder unter Wert veräußert und somit Firmenvermögen aus der Insolvenzmasse geschafft zu haben. Der Bruder hatte 250 000 Euro für die 42 teils vermieteten Wohneinheiten gezahlt. Ein Sachverständiger, der Grund und Immobilie bewertet hatte, kam auf einen Ertragswert von knapp 700 000 Euro und auf einen Sachwert von 783 000 Euro.
Wertmindernde Schuppen
Die Verteidigung berechnete den Verkaufswert mit 520 000 Euro. Es stimme nicht, dass zum Verkaufszeitpunkt die Sanierungsarbeiten für das Objekt im vollen Gange gewesen seien. Dadurch seien auch die Mieterträge wesentlich niedriger gewesen, als sie der Sachverständige in seinem Gutachten angegeben habe. Zudem hätten sich auf dem Grundstück noch zwei wertmindernde Schuppen befunden, die vom neuen Eigentümer erst abgerissen und entsorgt werden mussten. Eine weitere Wertminderung des Objekts habe sich durch einen fehlenden Kanalanschluss ergeben. Die Kosten für die hierfür notwendigen Arbeiten haben sich auf rund 119 600 Euro belaufen, so die Verteidigung. Im Gutachten waren sie mit 1500 Euro angegeben. Die Anwälte forderten, das Gutachten für Speichersdorf durch ein neues zu ersetzen sowie das Wirtschaftsgutachten von Holter nicht als Basis für ein Urteil heranzuziehen.
Die Plädoyers
Am Verhandlungstag in der vergangenen Woche wurden nun die Plädoyers gesprochen. Staatsanwalt Matthias Goers beantragte für den Hauptangeklagten drei Jahre Haft, für seinen Sohn ein Jahr und sieben Monate, für den anderen Geschäftsführer ein Jahr und vier Monate, jeweils auf Bewährung. Die beiden Geschäftsführer sollen zudem 400 beziehungsweise 250 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.
Freispruch beantragt
Die Verteidiger der drei Angeklagten plädierten für alle auf Freispruch. Sowohl die Zeugenaussagen als auch das Wirtschaftsgutachten würden die Anklage nicht bestätigen. Zudem wurden von ihrer Seite immer wieder Beschwerden zur Verhandlungsführung deutlich. Unverständnis herrschte beispielsweise darüber, dass zahlreiche Beweisanträge vom Richter wegen Bedeutungslosigkeit für die Verhandlung abgewiesen wurden.
Lautstark geäußert
Auch der Hauptangeklagte (64) selber gab seine Meinung Mitte dieses Monats vor Verhandlungsbeginn lautstark bekannt. „Der muss uns freisprechen, das Gutachten ist falsch“, so seine Ansicht. Im Laufe der Verhandlung war der Bauunternehmer immer wieder durch seine cholerische Verhaltensweise aufgefallen, die auch teilweise Zeugen ausgesagt hatten. Von Richter Burghardt wurde er wegen seines Auftretens mehrmals gerügt. Die beiden Geschäftsführer trugen aktiv so gut wie nichts zur Verhandlung bei. Der Sohn (37) wollte während aller Prozesstage keine Angaben machen, der andere Geschäftsführer (54) hatte nur ein-, zweimal kurze Fragen an die Zeugen.
Sämtliche Verteidiger kündigen im Vorfeld an, bei einer Verurteilung ihrer Mandanten am Freitag in Revision zu gehen.