Anklage wegen verschleppter Insolvenz und versuchten Betrugs Urteil gegen Bauunternehmer am Freitag

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Foto: Archiv/Foto: Ronald Wittek Foto: red

Das Ende ist in Sicht. Am Freitag wird vor dem Landgericht Hof das Urteil gegen einen Bauunternehmer aus dem Raum Pottenstein und seine beiden Geschäftsführer gesprochen.

 
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Seit Mitte April läuft die Verhandlung, bei der die drei Männer wegen verschleppter Insolvenz und vorsätzlichen Betrugs angeklagt sind. Ihnen wird vorgeworfen, in zahlreichen Fällen Handwerker, die sie beauftragt hatten, nicht bezahlt zu haben. Schon einmal war ein Termin für das Urteil von Vorsitzendem Richter Matthias Burghardt angesetzt worden. Es musste aber kurzfristig noch einmal verschoben werden, da es mehrere Beweisanträge der Verteidigung sowie Zeugenvorladungen vonseiten des Gerichtes gab.

Wie ein roter Faden

Es zog sich wie ein roter Faden durch den Prozess. In den vergangenen 19 Verhandlungstagen sagten Zeugen immer wieder aus, dass von der angeklagten Firma häufig das Skonto erhöht, Rechnungsbeträge reduziert, verzögert oder sogar gar nicht bezahlt wurden. Insgesamt 53 Zeugen waren geladen, die sich alle ähnlich äußerten. Vonseiten der Verteidigung wurde immer wieder vorgebracht, dass die Rechnungen nur dann nicht bezahlt oder verzögert behandelt wurden, wenn Mängel bei den Bauprojekten vorlagen.

Immer das gleiche Ergebnis

Bei den Zeugen wurden auch zwei Sachverständige vernommen. So war der Wirtschaftsgutachter Helmut Holter von der Staatsanwaltschaft Hof beauftragt worden, die finanzielle Situation des Unternehmens, gegen das im Juni 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, zu beurteilen. Nach den ihm vorliegenden Unterlagen kam er zu dem Ergebnis, das spätestens im Herbst 2009 die drohende Insolvenz erkennbar war. So standen zu dieser Zeit gut 3000 Euro an verfügbaren Mitteln zur Verfügung.

Nicht zahlungsfähig

Dem gegenüber standen zum gleichen Zeitpunkt über 4700 Euro an Verbindlichkeiten an. Schon ein paar Monate später – im Januar 2010 – standen gut 1300 Euro an verfügbaren Mitteln Forderungen in Höhe von knapp 3400 Euro gegenüber. Die Unterdeckung habe damit gut 71 Prozent betragen, stellte Holter nach der Beweisaufnahme fest. Er hatte sein bisheriges Gutachten zu der Zeit noch einmal aktualisiert und die Aussagen der Zeugen einfließen lassen, kam aber letztendlich zum gleichen Ergebnis, dass das Unternehmen nicht zahlungsfähig war.

Drei Angeklagte, zwei Anwälte

Die Verteidigung – jeder der drei Angeklagten war meist mit zwei Anwälten vertreten – zweifelte Holters Gutachten vehement an. Es enthalte falsche Zahlen, Fristen seien nicht beachtet worden. Hauptargument war aber, dass die Firma angeblich noch Anfang 2010 mit einer Einnahme von gut 4,4 Millionen Euro durch einen Subunternehmer rechnen konnte. Diese sei aber nicht geflossen.

Nicht einverstanden

Auch mit dem Gutachten des zweiten Sachverständigen waren die Verteidiger nicht einverstanden. Hier ging es um eine Immobilie in Speichersdorf, welche die Familie der Baufirma – einer der beiden Geschäftsführer ist der Sohn des Hauptangeklagten – familienintern verkaufte. In der Anklage wird ihm vorgeworfen, diese an seinen Bruder unter Wert veräußert und somit Firmenvermögen aus der Insolvenzmasse geschafft zu haben. Der Bruder hatte 250 000 Euro für die 42 teils vermieteten Wohneinheiten gezahlt. Ein Sachverständiger, der Grund und Immobilie bewertet hatte, kam auf einen Ertragswert von knapp 700 000 Euro und auf einen Sachwert von 783 000 Euro.

Wertmindernde Schuppen

Die Verteidigung berechnete den Verkaufswert mit 520 000 Euro. Es stimme nicht, dass zum Verkaufszeitpunkt die Sanierungsarbeiten für das Objekt im vollen Gange gewesen seien. Dadurch seien auch die Mieterträge wesentlich niedriger gewesen, als sie der Sachverständige in seinem Gutachten angegeben habe. Zudem hätten sich auf dem Grundstück noch zwei wertmindernde Schuppen befunden, die vom neuen Eigentümer erst abgerissen und entsorgt werden mussten. Eine weitere Wertminderung des Objekts habe sich durch einen fehlenden Kanalanschluss ergeben. Die Kosten für die hierfür notwendigen Arbeiten haben sich auf rund 119 600 Euro belaufen, so die Verteidigung. Im Gutachten waren sie mit 1500 Euro angegeben. Die Anwälte forderten, das Gutachten für Speichersdorf durch ein neues zu ersetzen sowie das Wirtschaftsgutachten von Holter nicht als Basis für ein Urteil heranzuziehen.

Die Plädoyers

Am Verhandlungstag in der vergangenen Woche wurden nun die Plädoyers gesprochen. Staatsanwalt Matthias Goers beantragte für den Hauptangeklagten drei Jahre Haft, für seinen Sohn ein Jahr und sieben Monate, für den anderen Geschäftsführer ein Jahr und vier Monate, jeweils auf Bewährung. Die beiden Geschäftsführer sollen zudem 400 beziehungsweise 250 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.

Freispruch beantragt

Die Verteidiger der drei Angeklagten plädierten für alle auf Freispruch. Sowohl die Zeugenaussagen als auch das Wirtschaftsgutachten würden die Anklage nicht bestätigen. Zudem wurden von ihrer Seite immer wieder Beschwerden zur Verhandlungsführung deutlich. Unverständnis herrschte beispielsweise darüber, dass zahlreiche Beweisanträge vom Richter wegen Bedeutungslosigkeit für die Verhandlung abgewiesen wurden.

Lautstark geäußert

Auch der Hauptangeklagte (64) selber gab seine Meinung Mitte dieses Monats vor Verhandlungsbeginn lautstark bekannt. „Der muss uns freisprechen, das Gutachten ist falsch“, so seine Ansicht. Im Laufe der Verhandlung war der Bauunternehmer immer wieder durch seine cholerische Verhaltensweise aufgefallen, die auch teilweise Zeugen ausgesagt hatten. Von Richter Burghardt wurde er wegen seines Auftretens mehrmals gerügt. Die beiden Geschäftsführer trugen aktiv so gut wie nichts zur Verhandlung bei. Der Sohn (37) wollte während aller Prozesstage keine Angaben machen, der andere Geschäftsführer (54) hatte nur ein-, zweimal kurze Fragen an die Zeugen.

Sämtliche Verteidiger kündigen im Vorfeld an, bei einer Verurteilung ihrer Mandanten am Freitag in Revision zu gehen.

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