Ein Geschäftsführer, Sohn des Hauptangeklagten, wurde zusätzlich wegen versuchten Betrugs verurteilt. Für den 64-jährigen Hauptangeklagten gab es zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Sein Sohn erhielt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, der andere Geschäftsführer elf Monate. Außerdem müssen die beiden Geschäftsführer je 15 000 an gemeinnützigen Organisationen zahlen. Wortlos stürmt der Hauptangeklagte nach der Verhandlung aus dem Gebäude. Vor Verhandlungsbeginn patzt der Hauptangeklagte einen Fernsehmann an, der ihn mit der Kamera filmt. „Ich will das nicht“, sagt er.