Alle Angeklagten wegen verschleppter Insolvenz und Betrugs schuldig Haftstrafe für Bauunternehmer

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Im Prozess gegen einen Bauunternehmer aus Pottenstein ist jetzt das Urteil gefallen. Foto: dpa Foto: red

Das Urteil ist nach 20 Verhandlungstagen gesprochen: Haftstrafe für den Bauunternehmer aus dem Raum Pottenstein und Bewährungsstrafen für seine beiden Geschäftsführer. Die drei Männer wurden vor dem Landgericht Hof gestern wegen vorsätzlicher Insolvenz und Betrugs für schuldig gesprochen.

 
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Ein Geschäftsführer, Sohn des Hauptangeklagten, wurde zusätzlich wegen versuchten Betrugs verurteilt. Für den 64-jährigen Hauptangeklagten gab es zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Sein Sohn erhielt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, der andere Geschäftsführer elf Monate. Außerdem müssen die beiden Geschäftsführer je 15 000 an gemeinnützigen Organisationen zahlen. Wortlos stürmt der Hauptangeklagte nach der Verhandlung aus dem Gebäude. Vor Verhandlungsbeginn patzt der Hauptangeklagte einen Fernsehmann an, der ihn mit der Kamera filmt. „Ich will das nicht“, sagt er.

Es gab 53 Zeugen

Dem Vorwurf, die Kammer sei auf Einwände nicht eingegangen, es gab 53 Zeugen und viele Unterlagen, jeder hätte sich äußern oder etwas einräumen können, widersprach der Richter. Burghardt kritisierte, das Unternehmen habe bei seinem Wechsel vom Hochbau- zum Generalunternehmen nicht die Anforderungen an die Kalkulation beherrscht. Schon ab Mitte 2009 wurden Rechnungen und Sozialabgaben nicht gezahlt, spätestens Ende Oktober des Jahres sei die Pleite absehbar gewesen. Eine Gegenüberstellung von vorhandenem Geld und fälligen Verbindlichkeiten hätten stets eine Unterdeckung von mehr als zehn Prozent ergeben. Der Hauptangeklagte habe dies erkannt und die Geschäftsführung an die beiden anderen Angeklagten übergeben, war aber faktisch weiter der Firmenführer. Der Wechsel sei nur geschehen, um aus der Schusslinie zu geraten. Die beiden Geschäftsführer hätten die drohende Insolvenz nicht fristgerecht angemeldet, sondern weitere Leistungen von über 100 000 Euro beauftragt.

Gutachten als Grundlage

Zum Vorwurf des Betrugs stellte er fest, dass der Sohn eine Immobilie in Speichersdorf unter Wert an seinen Bruder verkauft habe, obwohl er wusste, dass diese zur Insolvenzmasse gehörte. Grundsätzlich sei das Gericht nach der Beweisaufnahme von der Zahlungsunfähigkeit überzeugt. Als Grundlage dafür nehme man das vom Wirtschaftsgutachter Helmut Holter erstellte Gutachten. Auch die von der Ehefrau des Hauptangeklagten angekündigte finanzielle Aushilfe sei nur ein Lippenbekenntnis gewesen. Es sei nicht sicher gewesen, die Liquiditätslücke damit zu beseitigen.

Auch der Zeuge, von dem das Bauunternehmen 2010 noch Millionenbeträge erwartete, sei glaubhaft. Es sei fraglich, ob Forderungen bestanden, damit rechnen konnte man nicht. Der Richter listete dann noch das ungedeckte Mitgliedskonto bei der Soka-Bau, verspätete Steuerzahlungen ans Finanzamt, nicht zeitgerechte Zahlungen an Subunternehmer und gekürzte Rechnungen wegen angeblicher Mängel auf. Es gab ungedeckte Schecks oder welche per Fax, die aber nie auf dem Konto eingingen. Auf rund zwei Millionen Euro beliefe sich die Summe, welche die Geschädigten in separaten Prozessen einzuholen versuchten, so der Richter.

Lange Verfahrensdauer

Zugute hielt er dem Hauptangeklagten die lange Verfahrensdauer und dass die Taten länger zurückliegen, auch dass der Hauptangeklagte eingeräumt habe, der eigentliche Geschäftsführer zu sein. Zulasten seien die einschlägigen Vorstrafen, der hohe Schaden und dass andere Personen involviert wurden ebenso zu rechnen wie die wirtschaftlichen Folgen für die Opfer. Bei seinem Sohn sei zugute zu rechnen, dass er von seinem Vater in die Straftaten reingezogen wurde. Außerdem habe er nur kurze Zeit für die Antragstellung zur Insolvenz gehabt und sei nicht vorbestraft. Zuungunsten käme die hohe Schadenssumme. Das Gleiche gelte auch für den anderen angeklagten Geschäftsführer.

Im Hinblick auf den Betrug sei das Urteil angreifbar, sagte Reinhard Debernitz, Anwalt des Hauptangeklagten anschließend auf Kurier-Nachfrage. Es habe nie einen Vorsatz gegeben. Auch bleibe er dabei, dass das Insolvenzgutachten nicht zutreffend sei und gravierende Mängel aufweise. Er werde in die Revision gehen. Dies äußerte auch Heribert Waider, der den Sohn des Hauptangeklagten verteidigte. Maximilian Siller, einer der Anwälte des zweiten Geschäftsführers, will sich die Revision noch überlegen.

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