Äußerungen auf Kurier-Nachfrage könnten auf Angeklagten zurückfallen Prozess wegen Insolvenzverschleppung: Auch Äußerungen außer Gericht relevant

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Mehr als deutliche Worte äußerte der Vorsitzende Richter am Landgericht Hof beim Prozess gegen einen Bauunternehmer aus dem Raum Pottenstein. Foto: dpa Foto: red

Beim Prozess vor dem Landgericht Hof gegen einen Unternehmer aus dem Raum Pottenstein wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs spielten am dritten Verhandlungstag auch Äußerungen des Angeklagten gegenüber dem Kurier nach der Verhandlung am Freitag eine zentrale Rolle. Sie sind ebenfalls für den Prozess relevant. Der Richter sparte dabei nicht mit deutlichen Worten.

 
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„Wenn Sie die Transparenz und Offenheit der Kammer mit Blödheit verwechseln, irren Sie sich“, so Vorsitzender Richter Matthias Burghardt am Montag beim dritten Verhandlungstag gegen einen Bauunternehmer aus dem Raum Pottenstein und seine beiden Geschäftsführer. Die Anklage lautet auf Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Betrug.

Steuer nicht abgeführt

„Sie stehen an der Kante, und wir nehmen auch Äußerungen zur Kenntnis, die Sie außerhalb der Verhandlung machen“, so der Richter weiter. Er bezog sich damit auf Äußerungen des Hauptangeklagten am vergangenen Freitag nach der Sitzung auf Kurier-Nachfrage. Auf die Frage, warum er bislang in der Verhandlung nichts gesagt habe, hatte der 64-Jährige erwidert, er höre erst einmal nur zu und es stimme nicht, was bislang gesagt wurde. Auf die Nachfrage, ob es ihm etwas ausmache, dass das Verfahren gegen seine ehemalige Buchhalterin gegen eine Geldauflage von 3000 Euro eingestellt wurde, nachdem sie in seinem Auftrag keine Umsatzsteuer für das Unternehmen abgeführt hatte, hatte der Angeklagte gesagt: „Das ist halt so."

"Nicht in unserem Sinn"

Weder die Angeklagten noch ihren Verteidigern war der Kurier-Bericht bekannt, den der Richter zitierte. „Sollte diese Aussage gefallen sein, so ist sie nicht in unserem Sinne“, reagierte einer der Verteidiger. Wenn es keine schlüssigen Erklärungen zu den finanziellen Verhältnissen der Firma gebe, werde man die gesamte finanzielle Situation der Familie klären, kündigte Burghardt an. Er scheue sich nicht, das Verfahren auch länger zu führen. „Man kann Schulden haben, aber man darf keine Häme hinterherwerfen“, machte der Richter deutlich.

Vorsätzlicher Bankrott?

Am gestrigen Verhandlungstag hatte der Hauptangeklagte durch seinen Verteidiger erklären lassen, dass er auch nach seiner Ablösung als Geschäftsführer Anfang Dezember 2009 weiter als Geschäftsführer tätig war. Zum Vorwurf des vorsätzlichen Bankrotts sagte er, dass sein Mandant mit seinem anderen Sohn einen Vertrag zum Verkauf von Grund und Immobilien in Speichersdorf initiiert habe. Den Vertrag habe er dann seinen mitangeklagten Sohn unterschreiben lassen. „Somit kann dem Angeklagten kein vorsätzlicher Bankrott vorgeworfen werden“, so der Verteidiger.

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