Abwasserstreit: Barwisch zeigt Bürger an

Von Thorsten Gütling
Einen Drosendorfer, der sie in einem offenen Brief an den Stadtrat beleidigt haben soll, hat Hollfelds Bürgermeisterin Karin Barwisch jetzt angezeigt. Archivfoto: Thorsten Gütling Foto: red

Jetzt schießt Bürgermeisterin Karin Barwisch zurück. Weil sie beleidigt worden sein soll. Von Josef Stenglein. Der Drosendorfer gibt auch nach einem verlorenen Rechtsstreit nicht nach und hat dem Hollfelder Stadtrat einen offenen Brief geschrieben. Darauf hin sagt Barwisch: „Wir haben Anzeige erstattet.“

 
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Josef Stenglein ist Bauingenieur. Seit 30 Jahren plant er Abwasserkanäle. Fast genauso lange ist es her, dass er auf seinem Grundstück in Drosendorf einen Kanal zur Entwässerung der Ortsstraße gebaut hat. Weil er anders nicht hätte bauen können, wie er sagt. Von einer flächendeckenden Abwasserbeseitigung war Drosendorf damals, wie viele andere Hollfelder Stadtteile auch, noch weit entfernt. Man könnte also meinen, Stenglein weiß, wovon er spricht, wenn es ums Abwasser geht.

Ein Anwalt ist eingeschaltet

Der Stadt unterstellt er das genaue Gegenteil. In seinem offenen Brief schreibt der Drosendorfer von Hinterlist. Offen lässt er, ob er damit den Stadtrat oder die Verwaltung meint. Alles werde heimlich gemacht und im Nachhinein korrigiert, was zusätzlich Geld koste, nur weil sich keiner auskenne. Kurzum: Die Stadt könne genauso gut von dummen Menschen regiert werden. Und weiter: „Die Stadtratstätigkeit besteht eben aus mehr als Fasching, Kerwa und Schützenfest.“ Dazu sagt Barwisch: „Wir werden uns nicht weiter beleidigen lassen. Ein Anwalt ist eingeschaltet. Wir haben Anzeige erstattet.“

Vor dem Verwaltungsgericht verloren

Der Drosendorfer habe schließlich schon einmal wegen der gleichen Sache vor Gericht verloren. Und tatsächlich: Im April dieses Jahres wies das Verwaltungsgericht Bayreuth eine Klage des Mannes ab. Hinter den Kulissen tobt seit drei Jahren ein Streit.

Es geht um 3500 Euro

Es geht um Gebühren, die die Stadt Hollfeld von dem Mann gefordert hat, weil er sein Grundstück zwar an einen neu gebauten Regenwasserkanal anschließen kann, es aber nicht tut. Rund 3500 Euro hat Stenglein dafür bezahlt, nennt aber gleich mehrere Gründe, warum er das Geld wieder haben will. Der wichtigste: Der Stadtrat habe vor dreieinhalb Jahren beschlossen, dass Anlieger, die das auf ihren Grundstücken anfallende Regenwasser anderweitig entsorgten, keine Beiträge zu zahlen hätten. Schließlich habe es bis zu dem Neubau gar keinen Regenwasserkanal gegeben und die Bürger hätten sich anderweitig bei der Entsorgung helfen müssen und das auch getan. Unter anderem, indem sie das Wasser versickern ließen oder, wie Stenglein, einen eigenen Kanal gebaut hätten. Obwohl es sich um die Entwässerung einer Ortsstraße gehandelt habe, habe er der Stadt die Kosten dafür nicht in Rechnung gestellt, sagt Stenglein. Auch nicht für das Wasser, dass seitdem über seinen Kanal von der Ortsstraße ablaufe. Später habe der Stadtrat dann die Satzung geändert. Von da an sollte Stenglein zahlen.

Alter Kanal ist im Weg

Seine weiteren Argumente gegen eine Beitragspflicht: Der neue Kanal reiche gar nicht bis an sein Haus heran und um in ihn einleiten zu können, müsse zunächst sein alter zurückgebaut werden.

Vor dem Verwaltungsgericht hatte der Mann trotzdem keinen Erfolg. Dort erklärte man im April diese Jahres: Ein Grundstück gelte bereits als erschlossen, wenn der Kanal bis an die Grundstücksgrenze heran reiche und ein Anschluss theoretisch möglich sei. Wer das auf seinem Grundstück anfallende Regenwasser dennoch anderweitig entsorge, könne das zwar tun, müsse an den Kosten zur Herstellung des Kanals aber dennoch beteiligt werden. Weiter hieß es: Müsste für den Anschluss tatsächlich erst der andere Kanal zurückgebaut werden, stehe dem nichts im Wege. Die Entwässerung der Ortsstraße könne problemlos über den neuen Kanal erfolgen.

"Das ist Wahnsinn"

Stenglein hält das für Wahnsinn. Die Kosten für den Anschluss der Ortsstraße an den neuen Kanal müsste die Stadt tragen. Seiner Meinung nach käme sie das wesentlich teurer zu stehen als 3500 Euro. „Am günstigsten für alle wäre es, alles beim Alten zu belassen“, sagt Stenglein. Ihm geht es längst nicht mehr darum, 3500 Euro zurück zu bekommen, sondern ums Prinzip: „Hier wird Unrecht getan. So kann man als Stadt nicht mit seinen Bürgern umgehen.“