1996 hat die Stadt „zum ersten Mal ein Fütterungsverbot für Tauben erlassen“, sagt der berufsmäßige Stadtrat und Rechtsreferent Ulrich Pfeifer. Eine Verordnung, die ausgelaufen ist und erneuert werden muss. Die allerdings, wie Pfeifer sagt, „zu 99 Prozent der alten Verordnung gleicht“. Die Strafe, die maximal verhängt werden kann, liegt bei 1000 Euro. Eine Strafe, die aber – wie Pfeifer im Laufe der Diskussion sagt – noch nie verhängt worden sei.