Das Kissen zu nehmen, es aufs Gesicht zu drücken und damit die Frau zu ersticken, das legte der Gerichtsmediziner dar, sei ein schlimmer Tod. Selbst bei einer lungenkranken 100 Jahre alten Frau gehe das nicht in Sekunden. Das seien schreckliche zwei bis drei Minuten.Die Reaktion der Eltern, als das Urteil gesprochen war, beschreibt der Anwalt als „erleichtert". Sie hatten sogar noch ein wenig Zeit, die sie mit ihrem Sohn verbringen durften. Die Polizei fuhr ihn nach Hause. Direkt nebenan, in der gleichen Straße wohnen auch die Angehörigen des Opfers. Sie kennen Sebastian schon lange.
Ein letztes Mal vor seiner Haft zuhause durfte er sich von seinem geliebten Hund verabschieden und nochmal seine Schwestern umarmen.Jugendstrafen können, anders als bei Erwachsenen, schon nach der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden. Die acht Monate in einer speziellen Einrichtung für Jugendliche im Fichtelgebirge werden angerechnet. Im günstigsten Fall also ist Sebastian in etwa einem Jahr wieder auf freiem Fuß. Im Gefängnis könnte er auch einen höheren Schulabschluss machen. Sein Anwalt wollte sich dazu nicht äußern. Er hat noch zwei Wochen Zeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Solange ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.