Zwangstherapie Vier Jahre Haft für Würgeattacke

Von Manfred Scherer

BAYREUTH/KULMBACH. Als Mike D. am 15. November vergangenen Jahres die Hände vom Hals seiner Geliebten nahm, gab er den Tötungsversuch auf. Das nennt man strafbefreienden Rücktritt vom Versuch – und deshalb sprach das Bayreuther Schwurgericht den 40-Jährigen aus Kulmbach „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig. Das Gericht verhängte vier Jahre Haft und ordnete zudem eine mindesten zweijährige Unterbringung des Verurteilten in der Alkoholtherapie an.

 
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Mike D. nahm das Urteil des Schwurgerichts an. Hier bespricht er sich mit seinem Verteidiger Alexander Schmidtgall nach dem Ende der Verhandlung. Foto: Manfred Scherer Quelle: Unbekannt