BAYREUTH/KULMBACH. Als Mike D. am 15. November vergangenen Jahres die Hände vom Hals seiner Geliebten nahm, gab er den Tötungsversuch auf. Das nennt man strafbefreienden Rücktritt vom Versuch – und deshalb sprach das Bayreuther Schwurgericht den 40-Jährigen aus Kulmbach „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig. Das Gericht verhängte vier Jahre Haft und ordnete zudem eine mindesten zweijährige Unterbringung des Verurteilten in der Alkoholtherapie an.
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