Zwangstherapie Vier Jahre Haft für Würgeattacke

Von Manfred Scherer
Mike D. nahm das Urteil des Schwurgerichts an. Hier bespricht er sich mit seinem Verteidiger Alexander Schmidtgall nach dem Ende der Verhandlung. Foto: Manfred Scherer Quelle: Unbekannt

BAYREUTH/KULMBACH. Als Mike D. am 15. November vergangenen Jahres die Hände vom Hals seiner Geliebten nahm, gab er den Tötungsversuch auf. Das nennt man strafbefreienden Rücktritt vom Versuch – und deshalb sprach das Bayreuther Schwurgericht den 40-Jährigen aus Kulmbach „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig. Das Gericht verhängte vier Jahre Haft und ordnete zudem eine mindesten zweijährige Unterbringung des Verurteilten in der Alkoholtherapie an.

 
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