Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Die Strafandrohung gilt für Fälle, in denen die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird. Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen Strafen von bis zu zehn Jahren. Damit wird eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt.