Worum es laut den Anwälten ging
Die Anwälte des Fußballprofis betonten nach der Feststellung der Personalien damals, dass der Sicherheitsdienst, der Herrn Boateng zum Prozessauftakt am Vortag auch schon betreut habe, lediglich „das Umfeld eruiert“ habe, um „die Sicherheitslage Boatengs“ bewerten zu können. Es habe sich um eine reine „Objektabklärung“ gehandelt, und die Zeugin sei nicht gezielt und auch nur von hinten gefilmt worden.
Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen des Verdachtes der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ein. Daran seien auch der Zoll und die Gewerbeaufsicht beteiligt und dieses sei völlig unabhängig von dem Körperverletzungsverfahren gegen Boateng, sagte Leiding. Allerdings betonte sie auch, dass kein Zeuge Angst haben dürfe, vor Gericht auszusagen.
Nach Willen des Gerichts soll der Prozess am Mittwoch zu Ende gehen
Der Prozess gegen Fußball-Star Jérôme Boateng soll nach dem Willen des Gerichts am Mittwoch zu Ende gehen. Er plane, das Verfahren wegen des Vorwurfs der Körperverletzung „heute zu Ende zu bringen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Forstner. Er rief die Verteidigung auf, das Verfahren nicht künstlich mit zahlreichen Beweisanträgen in die Länge zu ziehen. Die Staatsanwaltschaft warf Boatengs Anwälten vor, nur „schmutzige Wäsche waschen“ zu wollen.