München - Die Fehlinterpretation gesetzlicher Regelungen im Baugewerbe durch die Finanzämter wird für die Bundesländer nun teuer. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München drohen ihnen Steuerrückzahlungen an Immobilienfirmen in Milliardenhöhe. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit. Im Kern ging es dabei um die Frage, wer bei Bauaufträgen die Umsatzsteuer an den Fiskus abführen muss: der Bauträger, der die Leistung in Auftrag gibt - oder zum Beispiel der Handwerker, der sie erbringt?