Windpark Rugendorf Klage war erfolglos

Windenergie boomt. Foto: Archiv/Ute Eschenbacher

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde von Naturschützern gegen den Windpark Rugendorf zurückgewiesen. Eine genaue Begründung steht noch aus.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Wie Martina Kehl, Richterin am Verwaltungsgericht, auf Nachfrage mitteilte, wurde die Klage des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern aus Erbendorf zurückgewiesen. Bereits im Eilverfahren hatten das Verwaltungsgericht in Bayreuth und der Verwaltungsgerichtshof in München die Beschwerde der Kläger abschlägig beschieden.

Gegen die Auswüchse der Windkraft

Der Verein setzt sich für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität ein und kämpft nach eigenen Angaben gegen die „Auswüchse der Energiewende“. Der Schwerpunkt des Vereins sei der Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft. Das Ziel: Die Naturlandschaften und historisch gewachsenen Kulturlandschaften sollen mit ihrer Artenvielfalt und den Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern „vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen“ bewahrt werden. So heißt es auf der Homepage der Naturschützer: „Wir setzen uns auch gegen die Auswüchse der Energiewende ein. Windparks, ausgedehnte Freiflächen-Photovoltaik-Felder und der flächige Maisanbau für Biogasanlagen machen aus Kultur- und Waldlandschaften naturferne Energie-Industriegebiete, beeinträchtigen deren Ästhetik und schädigen die biologische Vielfalt.“ Weiter wird kritisiert: „Durch Windräder werden massenhaft Vögel, Fledermäuse und Insekten getötet und das Mikroklima gestört. Viele Tierarten werden durch den Infraschall vergrämt.“ In Rugendorf wohnt einer der Regionalbeauftragten des Vereins.

Wie hoch ist die Lärmbelastung?

In dem Prozess war es vor allem darum gegangen, ob die Landratsämter in Kulmbach und Kronach die Genehmigung für den Windpark fälschlicherweise erteilt haben. Denn kurz bevor der Windpark errichtet worden war, hatte sich der Anlagen typ der Windräder geändert. Und dies habe Auswirkungen auf die durch die Rotoren verursachten Schallemissionen, behaupteten die Kläger. Die Sachverständigen der Landratsämter hatten jedoch darauf hingewiesen, dass der gemessene Schallpegel die erlaubte Grenze nicht überschreitet und nur eine bestimmte Umdrehungszahl für die Nennleistung notwendig sei. Weil die Kläger auch der Ansicht sind, es hätte einer Baugenehmigung bedurft, wurde dieser Antrag an die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts verwiesen. Die Windräder stehen in der Gemeinde Rugendorf und in den Anrainerorten Seibelsdorf, Wötzelsdorf und Gössersdorf.

Autor

Bilder