Bei kleineren Tieren wie Füchsen solle man generell nicht ausweichen, wenn man sich dabei selbst gefährdet. Was die Vollkasko regelt, hänge von der Versicherung ab. „Durch die Vielzahl der Tarife gibt es inzwischen auch ‚Teilkasko-light’-Versicherungen, die selbst Schäden durch Hirsch, Wildschwein oder Reh nicht regulieren“, sagt Thomas Dressel, Sprecher des Verbandes.
3. Vorsicht auch in Wohngebieten
„Die Straßen des Landkreises sind überwiegend mit blauen Reflektoren abgedeckt, die das Wild vor der Gefahr auf der Straße warnen sollen“, sagt Jäger Reinel. Doch da die Revierinhaber die Reflektoren aus eigener Tasche zahlen, bringen sie diese bevorzugt bei Gefahrenstellen an – in der Regel sind das Bundes- und Landstraßen.
„Wildschweine sind unberechenbar“, sagt der 66-Jährige. Es ließe sich schwer vorhersagen, wo die Wildschweine die Straße kreuzen. Auch vor Wohngebieten scheuen die Tiere nicht. „Ein Wildschwein wandert in einer einzigen Nacht bis zu 30 Kilometer.“
Die Wildwarner seien vorwiegend auf Rehe und Hirsche ausgelegt, sagt Reinel. Wildschweine nähmen mit ihren schwächeren Augen die Reflektoren schlechter war.
2014 verzeichneten die Jäger im Landkreis rund 30 Prozent mehr Autounfälle mit Wildschweinen als noch 2013. Denn die vermehren sich rasant. Schossen die Jäger 2005 noch 583 Wildschweine, hatten sie knapp neun Jahre später bereits 1343 Tiere vor dem Gewehr. „Wir kommen nicht mehr hinterher. Der Klimawandel hat das ganze Biotop verändert“, sagt Jäger Adolf Reinel. Da der Frost ausbleibt, bringen die Wildschweine mehr Jungtiere durch den milden Winter.
4. Draufhalten statt ausweichen
Lässt sich der Zusammenprall nicht mehr verhindern, empfiehlt Reinel: „Vollbremsung. Lenkrad festhalten, keinesfalls Ausweichen. Das kann schwere Unfälle zur Folge haben.“ Kommt es zum Unfall, fordert die Polizei klare Beweise dafür, dass man tatsächlich Wild ausgewichen ist.
5. Was tun, wenn es kracht?
Wenn es doch mal passiert ist: Zuerst die Unfallstelle sichern, sagt Jürgen Schenkel von der Polizeiinspektion Bayreuth-Land. Er empfiehlt, gleich im Anschluss die Polizei anzurufen. Die verständigt den Jagdpächter und stellt eine Bescheinigung über den Unfallhergang aus, die Autofahrer ihrer Versicherung vorlegen müssen.
Ob er das tote Tier nach dem Unfall von der Fahrbahn zieht, müsse der Autofahrer im Einzelfall entscheiden - möglichst in Rücksprache mit der Polizei per Telefon. Schenkel: „Auf keinen Fall darf man das Tier in seinen Kofferraum packen. Damit macht man sich der Jagdwilderei strafbar.“
Was bringen die blauen Reflektoren?
Seit 2010 dürfen die Jäger blaue Reflektoren an den Leitpfosten am Straßenrand anbringen, die das Licht der Autoscheinwerfer reflektieren. Das ungewohnte blaue Licht soll dem Wild zeigen: Hier droht Gefahr. Das Landratsamt teilt mit: Laut den Jägern der Region tragen die Wildwarnreflektoren dazu bei, die Wildunfälle zu vermindern. Laut der Polizei seien die Unfallzahlen nicht zurückgegangen.
Ein Modellversuch des Innenministeriums aus den Jahren 2006 bis 2010 - unter anderem in Bayreuth - ergab: Die Reflektoren beeinflussen zwar den Straßenverkehr nicht - aber ebenso wenig die Zahl der Wildunfälle. Jäger Adolf Reinel kann das nicht verstehen. Er selbst habe bereits rund 300 Euro für Reflektoren ausgegeben. Seit er sie angebracht hat, habe er in seinem Revier an der B 303 keine großen Wildunfälle mehr gehabt – bis zu diesem Jahr. Seine Erklärung: Ein neuer Radweg, der erhöht neben der Fahrbahn liegt, nehme die Sicht auf die Reflektoren.