Jochen Seyferth wirbt in Schule für seine Kandidatur – Ministerium sieht Verstoß gegen Unterrichtsgesetz Note sechs für Wahlwerbung am Richard-Wagner-Gymnasium

Von Moritz Kircher
Am Richard-Wagner-Gymnasium gibt es Ärger wegen Wahlwerbung unter Schuleltern. Foto: Eric Waha Foto: red

Wer ein politisches Mandat anstrebt tut vieles, um gewählt zu werden - und schießt manchmal über das Ziel hinaus. So auch Jochen Seyferth. Der 48-Jährige aus Gollenbach (Mistelgau) kandidiert auf der Liste der Wahlgemeinschaft Landkreis Bayreuth für den Kreisrat. Und hat dafür unter Eltern am Bayreuther Richard-Wagner-Gymnasium (RWG) um Unterstützung geworben. Geht gar nicht sagen Schulleitung, Schulelternbeirat und das Kultusministerium in München.

 
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Jochen Seyferth ist Mitglied im Schulelternbeirat und dort Vertreter für die Landeselternvereinigung (LEV). Um die Eltern an der Schule über die LEV-Arbeit auf dem Laufenden zu halten, hat er sich einen Mailverteiler zu allen Klassenelternsprechern aufgebaut. Über diesen Verteiler hat er jetzt auf seine Kandidatur bei der Kreistagswahl am kommenden Sonntag hingewiesen.

Er wende sich in einer „persönlichen Angelegenheit“ an die Eltern, heißt es in der Mail. Er verweist auf seine Mitgliedschaft im Mistelgauer Gemeinderat und wolle sich künftig auch im Kreisrat für schulische Belange einbringen, auf „Liste Nr. 7 (Wahlgemeinschaft Landkreis Bayreuth), Platz 17“. Angehängt ist noch ein kurzer Wahlwerbeflyer. Sein Fall sorgt am RWG nun für ähnlichen Wirbel, wie die Wahlwerbung eines Arztes aus Goldkronach.

Schulleiterin: Politische Werbung nicht zulässig

RWG-Schulleiterin Ursula Graf fiel aus allen Wolken, als sie von Seyferths Aktion hörte. Sogleich setzte sie sich mit dem Schulelternbeirat in Verbindung. „Grundsätzlich ist für mich politische Werbung an Schulen nicht zulässig“, sagt sie. „Dazu zählt für mich auch der Mailverteiler der Klassenelternsprecher.“

Wie Graf wertet auch das Kultusministerium in München das Vorgehen des Kreisrats-Kandidaten. Artikel 84 Absatz 2 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes lege unmissverständlich fest: Politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände ist nicht zulässig. „Diese Formulierung umfasst selbstverständlich auch Wahlaufrufe von Kandidaten bei politischen Wahlen, die sich etwa in Form von E-Mails an Elternvertreter öffentlicher Schulen wenden“, so ein Sprecher des Ministeriums.

Die Schulleiterin kennt aus dem schulischen Umfeld einige Personen, die bei der Kommunalwahl am kommenden Sonntag kandidieren. Ihr sei aber kein weiterer Fall bekannt, bei dem in ähnlicher Form an Schule um Stimmen geworben wurde. Die Aktion Seyferths bezeichnet sie als „Alleingang“ und „Einzelfall“. Weder die Schulleitung noch der Schulelternbeirat hätten Kenntnis davon gehabt.

Seyferth kann die Aufregung nicht nachvollziehen

Das bestätigt Jochen Seyferth. Die Aufregung um seine Mail an die Klassenelternsprecher, die auch die Bitte um Weiterleitung an alle Eltern enthält, kann er nicht nachvollziehen. Seine Tätigkeit im LEV sei immer „irgendwo auch politisch“. Die Vereinigung sei eine „Schnittstelle zwischen Schule und Politik“. Seyferth sagt: „Ich wollte die Klassenelternsprecher nur darauf aufmerksam machen, dass da jemand ist, der sich für Schulthemen einsetzen will.“

Außerdem: Jeder, der sich auf kommunaler Ebene um ein politisches Mandat bewerbe, aktiviere doch seine persönlichen Netzwerke. Seyferth zieht den Vergleich zum Vorsitzenden eines Sportvereins. „Die Schule ist da doch komplett außen vor“, sagt er.

Das sieht Jürgen Färber grundlegend anders. „Das ist ein Ding der Unmöglichkeit“, sagt der Vorsitzende des Schulelternbeirates. „Wahlwerbung hat an der Schule nichts zu suchen. Es ist doch klar, dass man sowas nicht macht.“ Es gibt Redebedarf am RWG, im Schulelternbeirat im Speziellen. Eine Mail der Schulleitung sei schon rausgegangen, sagt Ursula Graf. Und in der kommenden Woche wird der Schulelternbeirat das Thema in seiner Sitzung anschneiden.

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