Auch Klaus Schmidt, Jagdsachbearbeiter bei den Bayerischen Staatsforsten Fichtelberg, wünscht sich mehr Mitdenken von den Verkehrsteilnehmern. Ihn regen besonders die Leute auf, denen ein Tier ins Auto läuft, es aber verletzt noch in den Wald schafft. Sie melden sich nicht bei der Polizei, sondern erst nach drei Tagen bei den Jägern, weil sie die Bescheinigung für die Versicherung brauchen. "Die Tiere sind ihnen völlig egal, sie müssen lange leiden."
Von Hinweisschildern am Straßenrand hält Schmidt wenig. "Hinweisschilder helfen überhaupt nicht, das interessiert die Autofahrer nicht", sagt er. Reflektoren oder Duftzäune würden mehr helfen. Ein Duftzaun ist ein Schaumstoff, der am Baum befestigt ist. Er riecht nach Menschenschweiß und nach den Ausdünstungen von Bär, Luchs und Wolf. Das Wild soll durch den Geruch abgeschreckt werden.
Was tun nach einem Wildunfall?
Nach einem Wildunfall müssen Autofahrer die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anlegen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern. Verletzte Tiere dürfen nicht angefasst werden. Insbesondere Wildschweine können sich aggressiv verhalten. Stirbt das Tier nach dem Zusammenstoß, sollte man es von der Fahrbahn an den Straßenrand ziehen und dabei Schutzhandschuhe anziehen. Wer das getötete Tier mitnimmt, macht sich wegen Jagdwilderei strafbar. Der Unfall muss bei der Polizei und dem Jagdpächter gemeldet werden. Besonders im Herbst und im Frühjahr zwischen 5 und 8 Uhr morgens und 17 Uhr und 22 Uhr abends ist das Wild unterwegs. Nähert sich ein Tier der Fahrbahn, sollte der Autofahrer die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen. Von der Polizei oder dem Jagdpächter muss man sich eine Bescheinigung über den Unfallhergang holen. Diese Bescheinigung muss der Versicherung vorgelegt werden.