Weil die Stadt die Genehmigung nicht erteilt, zieht ein Goldkronacher vor Gericht Busfahrer klagt auf eigene Fahrschule

Von Thorsten Gütling
Hauptberuflich Busfahrer und nebenbei eine Fahrschule leiten? Ein Goldkronacher will das und scheitert mit seinen Plänen am Straßenverkehrsamt Bayreuth. Vorerst. Denn er klagt. Archivfoto: Friso Gentsch/dpa Foto: red

Kann ein Mann, der 40 Stunden in der Woche als Busfahrer beschäftigt ist, nebenbei eine Fahrschule führen? Das Straßenverkehrsamt der Stadt Bayreuth sagt nein und hat dem Mann deshalb keine Fahrschulerlaubnis erteilt. Der wiederum sieht das anders und hat dagegen geklagt.

 
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Jürgen Langner aus Dressendorf bei Goldkronach ist Busfahrer mit Haut und Haaren. So sehr, dass er nicht nur seit zwölf Jahren für die Stadtwerke Bayreuth fährt, sondern sich nebenberuflich als Fahrlehrer auch um den Omnibusnachwuchs bemüht. Schon fünf Jahre bevor er bei den Stadtwerken seinen Dienst antrat, legte er die Prüfung zum Fahrlehrer ab. In immerhin vier Bayreuther Fahrschulen, so steht es in seinem Fahrlehrerschein, hilft er seitdem aus, wenn Not am Mann ist. Weil er jeden Monat aber nur für eine Fahrschule gemeldet sein darf, hielten sich die Geschäfte zuletzt in überschaubarem Rahmen. Im letzten Monat, so erzählt Langner, habe er gerade einmal einen Fahrschüler bei der Führerscheinprüfung begleitet und davor eine Stunde lang vorbereitet. Von den 450 Euro, die er nebenberuflich verdienen darf, war der Goldkronacher daher weit entfernt. Um mehr im Geldbeutel zu haben und um für das Alter vorzusorgen, wolle er jetzt eine eigene Fahrschule gründen.

Win-Win-Situation?

Personal, Büro, Schulungsräume, das alles könne er von einer anderen Fahrschule, bei der er derzeit als Fahrlehrer eingetragen sei, mit nutzen. Gerhard Vogel, der in Bayreuth, Creußen und Speichersdorf Fahrschulen betreibt, sagt: „Wenn er meine Räume mit nutzt, müsste ich nicht mehr soviel Miete bezahlen.“ Ein Gewinn für alle also? Das Straßenverkehrsamt der Stadt Bayreuth ist sich da nicht so sicher. Es bezweifelt, dass Langner aufgrund seiner Tätigkeit bei den Stadtwerken seinen Pflichten nach dem Fahrlehrergesetz ordentlich nachkommen könne. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Leiter einer Fahrschule die Ausbildung der Fahrschüler und der Fahrlehrer überwacht. Er ist außerdem zuständig dafür, dass Unterrichtsräume, Lehrmittel und Fahrzeuge in Ordnung sind. Und nicht zuletzt dürfe er, wie alle anderen Fahrlehrer auch, täglich nicht mehr als 495 Minuten Fahrunterricht geben und, soweit er einer weiteren Tätigkeit nachgeht, täglich nicht mehr als zehn Stunden arbeiten.

Bedenken an Lenk- und Arbeitszeiten

Vor allem an der Einhaltung der Lenk- und Arbeitszeiten hat das Straßenverkehrsamt Bedenken. Wie ein Blick in den Dienstplan des Busfahrers verrät, sind darin Schichten von bis zu zehneinhalb Stunden vorgesehen, Ruhepausen eingerechnet. Langner hält dagegen, dass er die Arbeit in der Fahrschule an solchen Tagen an seine Mitarbeiter delegieren könnte. Und dass er, weil er auch an Sonntagen Bus fahren müsse, regelmäßig unter der Woche frei habe. Er sagt außerdem: „Unser Dienstplan ist bis auf ein Jahr im Voraus einsehbar.“ Das käme der Planung von Fahrstunden entgegen und im Kollegium sei es sowieso üblich, Dienste zu tauschen.

Entscheidung vertagt

Richterin Angelika Schöner stellt daraufhin klar: Alleine wegen einer anderen Vollbeschäftigung, dürfe die Erlaubnis zum Führen einer Fahrschule nicht verweigert werden. Langner müsse dem Straßenverkehrsamt aber ein Konzept vorlegen, wie er beide Beschäftigungen unter einen Hut bringen wolle. Das Amt stimmt zu, das Konzept zu prüfen. Erst dann will das Verwaltungsgericht ein Urteil fällen.

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