Marktredwitz Geldwäsche-Brief sorgt für Wirbel bei Bankkunden

Herbert Scharf
Wer mehr als 10 000 Euro bei der Bank einzahlt, muss jetzt einen Nachweis über die Herkunft vorweisen. Foto: picture alliance/dpa/Patrick Seeger

Wer 10 .000 Euro und mehr einzahlt, muss nachweisen, woher das Geld stammt. Doch viele Kunden der VR-Bank haben gar nicht eingezahlt. Und dennoch einen entsprechenden Schrieb der Bank bekommen.

 
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Marktredwitz - Das Versehen eines Mitarbeiters der VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald hat verhängnisvolle Folgen: Zahlreiche Kunden erhalten im Zusammenhang mit dem neuen Geldwäschegesetz eine Mitteilung, die Irritationen auslöst.

Bereits im Februar dieses Jahres hat der Bundestag in Berlin das „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ verabschiedet. Das Gesetz soll innerhalb der EU helfen, Geldwäsche wirksamer zu bekämpfen. Mit dem 8. August dieses Jahres traten die neuen Richtlinien in Kraft. Sie besagen, dass jeder Bankkunde, der mehr als 10 000 Euro bei einer Bank einzahlt, einen Nachweis über die Herkunft vorweisen muss. Das kann eine Überweisung von einer anderen Bank oder auch ein Beleg für einen Verkauf sein, aber auch ein Schenkungsvertrag, eine Bestätigung des Nachlassgerichts oder ein Beleg über einen Autoverkauf.

Bindend für alle Banken

Für Kunden, die bei einer Bank kein Konto haben und mehr als 2500 Euro einzahlen, gilt das ebenso. Ausgenommen sind bestimmte Kundengruppen wie Einzelhändler, die regelmäßig größere Summen einzahlen. Bindend sind die neuen Bestimmungen für jedes Kreditinstitut in Deutschland. Wie die einzelnen Kreditinstitute ihre Kunden davon in Kenntnis setzt, bleibt ihnen überlassen.

Die VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald wählte einen Brief an ihre Kunden. Tausende von Mitteilungen gingen hinaus. Mit teilweise verheerender Resonanz. Denn der Brief begann mit den Worten: „Sie haben in den letzten Tagen eine größere Transaktion am Einzahlungsautomaten getätigt. In diesem Fall verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)einen entsprechenden Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.“ Die Kunden werden gebeten, „in den nächsten 14 Tagen“ einen entsprechenden Herkunftsnachweis zu übermitteln.

Anruf klärt Sachverhalt

Das Schreiben war an viele Kunden gegangen, die gar keine größeren Einzahlungen getätigt hatten, was für Irritationen sorgte. In den meisten Fällen erledigte sich die Sache mit einem Anruf bei der Bank. Von dem zuständigen Berater oder auch schon in der Telefonzentrale wurde dem Kunden geraten, das Schreiben einfach wegzuwerfen. Es handle sich um einen bedauerlichen Irrtum.

Andere Kunden wollten es genauer wissen und forderten in der Bank eine Erklärung. So wurde ein älterer Mann vor der Bank gesehen, der aufgeregt an die Glastür klopfte und eine Erklärung dafür verlangte, warum er denn nun für seine vor wenigen Tagen abgehobenen 100 Euro Rechenschaft ablegen soll.

In der Telefonzentrale wurden bald, nachdem sich die Anrufe massiv gehäuft hatten – es waren bis zu 1500 an einem Tag – per Ansage die Kunden um Verzeihung gebeten und erläutert, dass es sich bei dem Schreiben um einen Irrtum handle.

Probelauf der EDV

Fakt ist, dass in der EDV Probeläufe für die Mitteilung stattfanden, heißt es in einer Erklärung der Bank. „Und im Zuge dieser Entwürfe ging ganz einfach der falsche Brief hinaus.“ In einer Presseerklärung bittet die Bank um Verzeihung: „Diese Schreiben wurden durch ein Büroversehen erstellt und versandt. Die Bank bittet, dieses Versehen zu entschuldigen und die Schreiben als gegenstandslos zu betrachten.“

Sowohl für die Kunden als auch für die Bank bedeute das neue Gesetz einen Mehraufwand. Und im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen könnten die Kreditinstitute die Bar-Transaktionen ablehnen und müssten ihrer Meldepflicht nachkommen. Grundsätzlich gelte die Nachweispflicht auch für gewerbliche Kunden, wobei es jedoch Sonderregelungen gebe.

„Wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht“, bedauern Vorstand Christian Mandel und Matthias Benesch, Mitglied der Geschäftsleitung, auf eine Nachfrage unserer Zeitung den Fehler, der für einige Aufregung gesorgt hatte.

Wobei sich Mandel den Hinweis nicht verkneift, „dass mit dem neuen Gesetz erneut eine staatliche Aufgabe auf die Banken abgewälzt wird“.

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