Wegen einer alten Bewährungsstrafe könnte ein Dieb für eine Beute von 20 Euro ins Gefängnis kommen Langfinger in Fußballer-Kabine

Von Manfred Scherer
Der Diebstahl eines Geldbeutels aus eienr Fußballerkabine könnte dem Täter zum Verhängnis werden.Symbolfoto: Andreas Gebert/dpa-Archiv Foto: red

Das Opfer: Ein Flüchtling. Der Täter: Ein Deutscher. Der Tatort: Die Kabine des Fußballvereins SC Kreuz. Der Diebstahl von 20 Euro bringt einen 36-Jährigen ganz nahe an den Knast heran.

 
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Ohne Verteidiger und sichtbar zerknischt erschien der Dieb vor Amtsrichterin Christiane Breunig: "Ich gebe das zu. Ich weiß nicht, was in mich gefahren ist. Sie können sich nicht vorstellen, wie meine Frau mich zur Schnecke gemacht hat."

Der Mann erklärte, er sei am Tattag, den 21. Mai, als Gast bei einem Fußballspüiel beim SC Kreuz gewesen, habe bei einem Toilettengang die offene Kabinentüre gesehen, hineingeblickt - und da machte er lange Finger. Er erbeutete einen Geldbeutel mit 20 Euro darin. Weit kam er nicht, er wurde ertappt und angezeigt.

Richterin: "Das war dreist."

"Wissen Sie, wem der Geldbeutel gehört hat? Einem Flüchtling. Der ja ohnehin kaum über Bares verfügt", sagte die Richterin und schob hinterher: "Das war dreist."

Der Angeklagte beteuerte: "Ich wusste nicht, wen ich bestehle. Glauben Sie mir, würde es ungeschehen machen, wenn ich könnte."

Er steht mit eineinhalb Beinen im Knast

Bei der Diskussion des Vorlebens des Mannes kam sein wirkliches Problem zum Vorschein: Der 36-Jährige wurde im Jahr 2015 wegen Seriendiebstahls zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt und bekam dies damals aufgrund besonderer Umstände zur Bewährung ausgesetzt. Die zweijährige Bewährungsfrist wäre Ende Juni 2017 abgelaufen.

"Sie wissen schon, dass sie mit fast beiden Beinen im Gefängnis stehen", sagte die Richterin. Der Angeklagte antwortete: "Ich hatte die Frist doch fast geschafft. Ich habe eine Ausbildungsstelle. Ich habe diesen neuen Dienstahl meiner Frau sofort gebeichtet. Ich hoffe, dass ich wegen dieser Blödheit nicht ins Gefängnis muss."

Christiane Breunig ließ dem Mann ein klein wenig Hoffnung: Sie verhängte zwar die vom Staatsanwalt geforderten zwei Monate, setzte sie aber zur Bewährung aus - mit dem Argument, dass der Angeklagte die Bewährungszeit seiner gropßen Vorstrafe fast durchgehalten habe. Ein kleines Signal für jene Kollegen bei der Justiz, die nun über die Frage entscheiden müssen, ob eben die Bewährung für die große Vorstrafe wiederrufen wird oder nicht.

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