Wasseruhren: Prüfprotokolle liegen vor

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Wie hoch der Wasserverbrauch im vergangenen Jahr einiger Neuenmarkter Bürger war, ist noch immer schwer zu sagen. Die Gemeindewerke hatten es versäumt, die Wasseruhren fristgerecht zu eichen. Jetzt wurden alle ungeeichten Wasseruhren geprüft. Die Gebührenbescheide sind aber problematisch. Foto: dpa Foto: red

Mittlerweile sind alle ungeeichten Wasseruhren in die Gemeinde Neuenmarkt zurückgekehrt. Wie mit den Gebührenbescheiden für die Verbraucher umzugehen ist, deren Wasseruhren nachweislich nicht mehr einwandfrei zählten, ist weiterhin ungewiss.

 
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Die Gemeinde hatte alle 560 Wasseruhren eingesammelt und von staatlich anerkannten Prüfstellen technisch untersuchen lassen. „Jetzt müssen wir daran gehen, die Prüfprotokolle auszuwerten“, sagte Verwaltungsleiter Sven Schirner auf Nachfrage. Und das wird nicht einfach werden. Denn einige Wasseruhren haben zugunsten der Bürger gezählt, andere zugunsten der Gemeindewerke. Doch die sogenannte Bestandsprüfung liefert lediglich theoretische Werte anhand verschiedener Durchflusswerte. In einigen Fällen scheint es überhaupt kein eindeutiges Ergebnis zu geben, so Schirner. Er erhofft sich über das weitere Vorgehen einen Beschluss des zuständigen Werksausschusses.

Prüfung von unabhängiger Stelle

Trotzdem ist er der Ansicht, dass die Prüfung von unabhängiger Stelle der richtige Weg war. „Ohne die Prüfung hätten wir einen unsicheren Stand gehabt. Jetzt haben wir eine Argumentationsgrundlage.“ Nur da, wo die ungeeichten Uhren dennoch verwertbare technische Daten lieferten, verschicke die Gemeinde Gebührenbescheide. Dieter Sachs, der das langjährige Versäumnis mit den Wasseruhren aufgedeckt hatte, legte bereits gegen seinen Bescheid Widerspruch ein. Sein Standpunkt: „Eine Befundprüfung kann keine gültige Eichung ersetzen.“ Er hält die Begründung, auf deren Grundlage der Gebührenbescheid verschickt wurde, für nicht haltbar. Sachs, scharfer Kritiker der Gemeindepolitik seit dem Hochwasser vor zwei Jahren, gibt zu: "Mir geht es nicht um den Streitwert, sondern ums Prinzip."

Ist das Messgerät "bestimmungsgemäß verwendet" worden?

Sachs verweist auf das seit 2015 geltende Mess- und Eichgesetz. Über das Verwenden von Messwerten heißt es darin: „Werte für Messgrößen dürfen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse nur dann angegeben oder verwendet werden, wenn zu ihrer Bestimmung ein Messgerät bestimmungsgemäß verwendet wurde“. Und weiter steht im Gesetz: Die Werte müssen auf das jeweilige Messergebnis zurückzuführen sein. Jetzt wartet Sachs auf die Antwort des Landratsamts in Kulmbach. Die sei kostenpflichtig, wegen des bürokratischen Aufwands.

Vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht in Bamberg hat es bis dato keine Stellungnahme zu den ungeeichten Wasseruhren gegeben. Das Eichamt ist zuständig, wenn es darum geht, Bußgelder wegen des Verstoßes gegen das Mess- und Eichgesetz zu verhängen. In Paragraf 60 des Gesetzes werden die Bußgeldvorschriften geregelt. Für Sachs wäre es „ein Skandal“, wenn ein Bußgeldverfahren unterbliebe. Denn das Verwenden ungeeichter Messgeräte ist nach der Auskunft des Landesamts in München eine Ordnungswidrigkeit. Auch Schirner rechnet noch mit einem Bußgeld und räumt „ein gewisses Verschulden auf Gemeindeseite“ ein.

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