Herstellergarantie Von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden ist die Herstellergarantie. Diese sichert bestimmte Eigenschaften und die Funktionsfähigkeit eines Produktes zu. „Diese Garantie kann ein Hersteller freiwillig und zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten einräumen“, sagt Schröder. Die Konditionen werden dabei vom Hersteller festgelegt.
Widerrufsrecht Manchmal gibt es aber regulär bei vollständig funktionsfähigen Geschenken ein Recht auf Umtausch: Wenn es online oder im klassischen Versandhandel gekauft wurde. Dann gilt das gesetzliche, 14-tägige Widerrufsrecht. „Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware“, erklärt Peter Koop vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Ist sie abgelaufen, können die Präsente in der Regel nicht mehr umgetauscht werden. „Allerdings bieten viele Unternehmen zur Weihnachtszeit eine verlängerte Widerrufsfrist an“, sagt Koop. Wenn etwas von einer Privatperson im Internet gekauft wurde – etwa beim Online-Auktionshaus Ebay – gilt das Widerrufsrecht jedoch nicht, so der Verbraucherschützer. „Auch bei Hotelübernachtungen, Konzerttickets oder speziell auf Wunsch gefertigten Produkten wie Fotobüchern besteht kein Anspruch auf Widerruf.“
Weiterverkauf im Netz
Ebay
Wenn gar nichts mehr hilft, kann man unliebsame Geschenke weiterverkaufen. Gerade Konzertkarten lassen sich gut bei Ebay versteigern. Auch für Geschenken, die nicht mehr zurückgenommen werden, bietet sich das Internetauktionshaus an.
Alternativen
Wer nicht ständig seine Ebay-Auktion im Blick behalten möchte, kann Online-Ankaufsdienste wie Momox.de nutzen. Hier lassen sich technische Geräte, Bücher, CDs oder DVDs zu Geld machen.