Die zweite offene Bewährung von zehn Monaten resultierte aus einer Verurteilung vom April 2014 für Strafvereitelung und eine Falschaussage vor Gericht.
Geldübergabe im Gerichtssaal
Verzweifelt versuchten die Angeklagte und ihr Verteidiger das Unheil abzuwenden: Das Opfer, der Schallplattensammler aus Mönchengladbach, musste sechs Stunden per Bahn anreisen und seine Aussage machen. Noch im Gerichtssaal nahm er die Entschuldigung der 30-Jährigen an und steckte die 230 Euro ein, die Rechtsanwalt Driendl in Form von zerknitterten Scheinen aus seiner Jacketttasche hervorholte. Die Angeklagte gab zu Protokoll, dass sie auf die Rückgabe der 154 Platten verzichtet. Im Gegenzug sind die Gerichts- und Mahnkosten des Sammlers abgegolten.
Auch der Bewährungshelfer sprang der Angeklagten bei: Sie habe sich gut geführt, aber leider durch ihre Entlassung beim Zigarettenhersteller BAT einen beruflichen Rückschlag erlitten. Erneute Drogenprobleme seien die Folge gewesen. Nun sei sein Schützling gerade clean, also drogenfrei, und könne es vielleicht schaffen – aber nur in Freiheit.
Es half nichts. Amtsrichter Meyer stellte klar: „Bei zwei offenen Bewährung ist noch eine Bewährung nicht mehr möglich.“ Vier Monate Freiheitsstrafe verhängte Meyer für den Betrug. Die Angeklagte sagte: „Ich verlier wieder alles.“ Sie muss damit rechnen, dass ihre offenen Bewährungen widerrufen werden.