Warum ein Mitarbeiter bem "Kater" nach der Katastrophe kriminell wurde - Gericht verhängt Bewährungsstrafe Drogendeal nach dem "Rosi"-Brand

Von Manfred Scherer
Foto: Andreas Harbach Foto: red

Nach fünf Tagen Glück kam das Unglück. Die jungen Leute, die neben der Disko "Rosenau" eine neue, viel versprechende Kneipe aufgezogen hatten, mussten nach dem Großbrand wieder schließen. In ihrer Verzweiflung verfielen zwei von ihnen auf eine kriminelle Idee.

 
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Einer aus dem Team des noch immer geschlossenen Lokals "Kater" wurde nun wegen Drogenhandels zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Sie waren neun. Das gemeinsame Projekt schweißte das Service-Team zusammen. Sie glaubten, sie seien Freunde. Sie vertrauten sich. Monatelang werkelten sie, bis ihr Traum Wirklichkeit wurde: eine Studentenkneipe von Studenten für Studenten. Drinks, Musik, erträgliche Preise. Der "Kater", in den Räumen des ehemaligen "Tapas" neben der Kultdisko "Rosenau", könnte der Knaller werden.

Fünf Tage lief das Geschäft, dann kam das abrupte Ende durch den Brand der "Rosi" Mitte Mai. Ruß, Löschwasser, Statik-Probleme machten dem "Kater" den vorläufigen Garaus. "Der Brand hat unseren Erfolg zunichte gemacht", sagt der 23-Jährige aus dem Team des „Kater“. Sein Fall ist ein tiefer: Er landete als Angeklagter vor dem Schöffengericht. Er gesteht, dass er mit 200 Gramm Marihuana gehandelt hat und sagt: Letztlich habe er seinen Traum vom "Kater" retten wollen.

Der Angeklagte und sein Freund hatten eine dumme Idee

Er und seine Partner hatten nach dem Brand auf die baldige Wiedereröffnung gehofft. In dem Lokal steckten nach Schätzung des Angeklagten 25.000 Euro; es gab keinen Geldeingang durch die erzwungene Schließung. Der zweite Beteiligte, ein in der Bayreuther Gastronomieszene trotz seiner 24 Jahre erfahrener Service-Mann, war für das "Kater"-Team eine der Säulen, auf denen die Hoffnung für die Zukunft nach der erhofften baldigen Wiedereröffnung ruhte.

Eben dieser Beteiligten bekam Fracksausen - er hatte Schulden und nach seiner Auskunft kein Einkommen. "Ich hatte ihm wohl einmal erzählt, dass ich aus Hamburg Leute kenne, die Marihuana besorgen können", sagte der Angeklagte vor dem Schöffengericht. Der Service-Mann habe ihm daraufhin den Vorschlag gemacht, er könne in der Bayreuther Drogenszene Marihuana absetzen. Er hoffte, dass er dann bei der baldigen Wiedereröffnung dabei sein könne, wenn er seine angebliche finanzielle Durststrecke mit dem Gewinn aus dem Marihuanaverkauf überstehen könne.

 

So berichtete der Kurier über den "Rosi"-Brand:

- Rosenau: Der Tag nach dem Brand im Ticker

- Rosenau: "Das ging ab wie eine Rakete"

- Rosenau: Brandursache Knallkörper

 

"Ich war blauäugig und dumm", bekannte der Angeklagte „Kater“-Mann auf die Fragen des Schöffengerichtsvorsitzenden Torsten Meyer. "Eigentlich kann ich Drogen nicht ausstehen. Aber in der Gastroszene, das habe ich bei der Vorbereitung des Kneipenprojektes gemerkt, kifft fast jeder. In meiner Verzweiflung über unsere Lage habe ich das dann vor mir selbst verharmlost."

Er besorgte 200 Gramm Marihuana, zum Einkaufspreis von acht Euro pro Gramm. Für 14 Euro wollte der Servicemann es in der Szene weiterverhökern. Doch das ging gründlich in die Hose, wie ein erfahrener Drogenfahnder der Kripo mit einem Schmunzeln unter dem Schnauzbart als Zeuge aussagte: Der Servicemann habe einen großen Teil des Marihuanas selbst geraucht. Einen weiteren Teil gab er an einen Freund weiter, von dem er weniger als den Einkaufspreis verlangt habe. Die Hälfte des Marihuanas beschlagnahmte die Kripo, nachdem die Fahnder von den Aktivitäten des Servicemanns Wind bekommen hatten.

Die Freundschaft scheint zu Ende

Der Servicemann hat sich vom "Kater"-Traum verabschiedet. Er ist in den Schoß eines bekannten Großgastronomen zurückgekehrt und verkauft jetzt lieber Bier. Und auch die Freundschaft zu dem Angeklagten scheint beendet: Als Zeuge behauptete der Servicemann, die Sache mit dem Marihuana-Verkauf sei die Idee des Angeklagten gewesen - eine Einschätzung, die der erfahrene Kriminalbeamte übrigens nicht teilen wollte: Der einschlägig vorbestrafte Zeuge habe die entsprechenden Erfahrungen mit der Drogenszene. Der Angeklagte sei bis hierhin ein unbeschriebenes Blatt.

Das beurteilten sowohl Staatsanwalt Bernhard Böxler als auch Verteidiger Tobias Liebau genau so und befanden: Man könne in diesem Fall am untersten Rand des Strafrahmens bleiben. Der Strafrahmen für ein Verbrechen des Drogenhandels mit einer sogenannten nicht geringen Menge des Cannabis erstreckt sich von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Die nicht geringe Menge ist durch die obergerichtliche Rechtsprechung auf 7,5 Gramm des Wirkstoffes Tetrahydrocannabinol festgelegt. Bei einem durch das Labor des Landeskriminalamtes ermittelten Durchschnittswert von mindestens fünf Prozent an THC-Gehalt haben die 200 Gramm des Angeklagten die Grenze zum Verbrechenstatbestand erreicht. Böxler beantragte ein Jahr und drei Monate. Die Strafe könne aufgrund des Geständnisses und der besonderen Umstände und Hintergründe der Tat für den zum allerersten Mal straffällig gewordenen Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt werden.

Gericht sieht keine Gewinnabsicht

Das Schöffengericht fand noch einen weiteren Pluspunkt: Der Angeklagte habe ohne Gewinnabsicht gedealt, habe nur seinen Freund bei der Stange halten wollen. Der Verurteilte muss eine Bewährungsauflage von 1200 Euro zahlen.

Der Servicemann wartet noch auf seinen Prozess. Der verurteilte "Kater"-Mann hofft immer noch auf das Wiederaufleben der "Rosi". Doch bislang, so sagte er am Rand des Prozesses habe er von der Maiselbrauerei nichts gehört.

Auf Nachfrage des Kuriers beim Geschäftsführer Tobias Spahn (23) zeigte sich dieser sichtlich geschockt. „Ich bin schockiert, dass ich das aus der Presse erfahren musste", sagte er.

 

Hinweis: In einer ersten Version des Online-Artikels war irrtümlich von "dem Wirt" die Rede gewesen, der angeklagt gewesen sei. Das stimmte so nicht.

 

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