Wahlrechtsreform CSU sieht Methoden wie in „Schurkenstaaten“

Christoph Trost
Der Bundestag soll kleiner werden – aber wie? Foto: dpa/Michael Kappeler

Aus Bayern und der Region kommt deutliche Kritik an den Plänen zur Reform des Bundestagswahlrecht. Was den CSU-General Martin Huber und den oberfränkischen CSU-Bezirksvorsitzenden Hans-Peter Friedrich bei dem Vorhaben auf die Palme bringt.

 
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Die CSU erhebt scharfen Protest gegen die Pläne der Ampel-Koalition zur Reform des Bundestagswahlrechts. „Die Ampel betreibt mit ihrem Vorschlag zur Wahlrechtsreform organisierte Wahlfälschung“, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber am Montag. „Direkt gewählten Abgeordneten den Einzug ins Parlament zu verweigern, kennen wir sonst nur aus Schurkenstaaten.“

Die Ampel-Fraktionen haben einen Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform vorgelegt, der den Bundestag wieder auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten verkleinern würde. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament immer weiter gewachsen – auf zuletzt 736 Abgeordnete. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht nun vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Dies kann zur Folge haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im Bundestag erhalten.

Huber sagte, man werde die Pläne in der vorliegenden Form nicht akzeptieren. „Die links-gelbe Ampel legt damit die Axt an unser demokratisches Fundament“, sagte der CSU-Politiker. „Die Ampel stellt sich über den Wählerwillen der Bürgerinnen und Bürger.“

Auch Oberfrankens CSU-Vorsitzender Hans-Peter Friedrich bezeichnete den Vorschlag der Ampelkoalition, nicht allen direkt gewählten Abgeordneten den Einzug in den Bundestag zu gewähren, als völlig inakzeptabel. „Damit wird das Prinzip der Wahlkreise entwertet und der Wähler vor Ort entmachtet.“ Außerdem erteilte er Überlegungen ein Absage, in Oberfranken Wahlkreise aufzulösen. Wie am Samstag berichtet, gab es Überlegungen, die den Wahlkreis Kulmbach betroffen hätten. Nach den neusten Plänen würden nun doch alle 299 Wahlkreise erhalten bleiben – aber nicht mehr alle hätten einen eigenen Abgeordneten.

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