Vorwurf einer Fehlberatung wegen einer möglichen Knieoperation sei nicht haltbar Patient blitzt mit Beschwerde beim Klinikum ab

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Ob Fußballer, Rennradfahrer oder Skiläufer. Für Sportler sind gesunde Knie unerlässlich. Foto: dpa Foto: red

Wer sich von einem Mediziner schlecht beraten fühlt, hat wenig Aussicht auf eine Entschädigung. Denn ob eine vorgeschlagene Therapie die richtige ist, lässt sich nur ganz schwer überprüfen. Das muss jetzt ein Patient des Kulmbacher Klinikums aus dem südlichen Landkreis einsehen. Wegen einer angeblichen Falschberatung drohte er dem Klinikum mit juristischen Schritten.

 
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Was war passiert? Der Selbstständige hatte sich im August wegen starker Kniebeschwerden im Klinikum vorgestellt. Der ihn untersuchende Facharzt diagnostizierte eine Kniearthrose und schlug eine Totalendoprothese vor. Der Privatpatient wollte daraufhin ein Kniegelenk eines speziellen Herstellers, das in Kulmbach jedoch nicht verwendet wird. Darum holte sich der Mann eine zweite Meinung ein – und verzichtete auf den OP-Termin. Stattdessen ließ er sich in München in einer Fachklinik operieren. Er erhielt eine maßangefertigte Teilprothese, mit der er heute sehr zufrieden ist.

Über seinen Anwalt richtete der Mann, der anonym bleiben will, trotzdem eine Beschwerde an das Krankenhaus. Er sei falsch beraten und behandelt worden. Man hätte ihm dort ohne Not ein künstliches Kniegelenk eingesetzt. Als Grund vermutet er wirtschaftliche Erwägungen. Weil er sich in seinen Rechten als Patient beschnitten fühlte, wandte er sich an den Kurier. „Ein Patient hat einfach zu machen, was die Ärzte sagen“, kritisiert er. „Dabei sollten sie sich als Dienstleister sehen und kooperativ beraten.“ Nur weil er privat versichert sei, mutmaßt der 54-Jährige, würden ihm Behandlungen angetragen, die nicht nötig seien. Er schaltete deshalb eine Anwaltskanzlei ein, die vom Klinikum 6000 Euro Schmerzensgeld fordert. Dass eine Klage juristisch wohl wenig Sinn hat, räumt der Anwalt auf Nachfrage sogar ein. Eine solche ging daher im Klinikum bis heute nicht ein.

Geschäftsführer Herbert Schmidt ist der Vorgang trotzdem bekannt. Beim ihm landen sämtliche Beschwerden. So eine sei ihm aber noch nie untergekommen, so Schmidt, der von einem Einzelfall spricht. Dem Patienten sei ausführlich auf seine Beschwerde geantwortet worden. „Ich kann da überhaupt kein ärztliches Fehlverhalten erkennen“, erklärt Schmidt. Im Gegenteil, kontert er, die Ertragslage sei hervorragend, die Zahl der Patienten steige kontinuierlich. „Da sind wir auf eine Prothese nicht angewiesen.“ Bei jeder Behandlung handle es sich um eine medizinische Ermessungsentscheidung des Arztes. „Der Arzt entscheidet frei darüber, was er für erforderlich hält.“

Der behandelnde Arzt selbst weist die Vorwürfe aufs Entschiedenste zurück. Sie entbehrten jeglicher medizinischer und wissenschaftlicher Grundlage. „Da die Vorwürfe weder belegbar noch in irgendeiner Form objektiv der Wahrheit entsprechen, sehe ich einer juristischen Klärung mit großer Gelassenheit entgegen“, schreibt er.

Bei der bayerischen Ärztekammer kümmert sich eine Gutachterstelle um Behandlungsfehler. „Wir überprüfen nicht, was die richtige Therapie ist“, sagt Sprecherin Ina Koker. Der Patient habe keinen gesundheitlichen oder finanziellen Schaden erlitten. Nur wenn zum Beispiel eine Fehldiagnose vorliegen würde, käme ein Schadensersatz infrage. „Es ist wenig passiert, außer dass er das Vertrauen in den Arzt verloren hat“, beurteilt Koker die Situation. „Das ist ärgerlich, wie so vieles im Leben, aber der Patient muss es schlucken.“

Dennoch: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) deckte 2012 rund 4000 Behandlungsfehler an deutschen Krankenhäusern auf. Demnach treten die meisten bei Zahnwurzelbehandlungen, Hüft- und Kniegelenkersatz auf.

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